Bundesanwältin Duscha Gmel betonte in ihrem Plädoyer, Deutschland habe einem islamistischen Anschlag nie näher gestanden als im vorliegenden Fall: "Die Beweislast ist geradezu erdrückend." Als indirektes Schuldeingeständnis wertete die Bundesanwaltschaft, dass der Angeklagte ohne Haftbeschwerde seit zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt, obwohl er die Tatvorwürfe bestritten habe.
Konstruktionsfehler verhinderte Blutbad
Für die Bundesanwältin steht fest: Der Angeklagte war "der geistige Urheber und die treibende Kraft" der 2006 gescheiterten Anschläge mit Kofferbomben auf zwei Regionalzüge in NRW. Nur ein Konstruktionsfehler habe ein Blutbad verhindert. Sonst hätten ein 15 Meter großer Feuerball und 100 Meter weit fliegende Splitter bis zu 75 Reisende getötet oder verletzt, sagte sie. Die Angabe der Verteidigung, dass bewusst nur Attrappen in den Zügen deponiert worden seien, hält sie für eine Schutzbehauptung. Die Tat sei als Vergeltung für die Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen in deutschen Tageszeitungen gedacht gewesen. Dies habe beim Angeklagten "das Fass zum Überlaufen gebracht".
Schwerpunkt
Verteidigung scheitert mit neuem Beweisantrag
Zu Beginn des Prozesstages hatte die Verteidigung noch versucht, das Plädoyer der Bundesanwaltschaft durch neue Beweisanträge hinauszuschieben. So wollte ein Verteidiger nach Beirut fliegen, um den dort inhaftierten mutmaßlichen Komplizen des Angeklagten zu vernehmen. Das Gericht lehnte diesen wie einige weitere Anträge ab. In der Begründung machte es deutlich, dass es davon ausgeht, dass Youssef El-H. tatsächlich Terroranschläge in Regionalzügen verüben wollte. Der Angeklagte hatte während des Prozesses behauptet, die Kofferbomben seien absichtlich nicht explosionsfähig gewesen.
Im Libanon schon verurteilt
Die Anklage wirft Youssef El-H. versuchten Mord und versuchte Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion vor. Er soll gemeinsam mit seinem mutmaßlichen Komplizen Jihad H. am 31. Juli 2006 in Köln zwei Sprengsätze in Regionalzügen nach Hamm und Koblenz deponiert haben. Der 24-Jährige wurde von einem Gericht im Libanon schon in Abwesenheit zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Sein mutmaßlicher Komplize sitzt dort in Haft, verurteilt zu zwölf Jahren Gefängnis. In Düsseldorf soll in dieser Woche noch das Plädoyer der Verteidigung folgen. Das Urteil ist für den 18. November vorgesehen.