Um Transparenz und Informationsfreiheit ist es in NRW noch immer nicht optimal bestellt. Seit 2002 gibt es eigentlich ein Gesetz, wonach öffentliche Behörden, Verwaltungen und Landesregierung verpflichtet sind, auf Nachfrage Informationen zu Verfahren oder zur Verwendung von Geldern herauszugeben. In der Praxis klappt das aber häufig nicht. Oft scheitert es an einer mangelnden Digitalisierung im Land. Parlamentariern geht es da übrigen manchmal nicht besser als Bürgern. Ganz aktueller Beispiel ist der Untersuchungsausschuss zur Rahmedetalbrücke. Um zu klären, was dort bei Planung und Sanierung schiefgelaufen ist, wollten die Parlamentarier einen riesigen Aktenberg durchforsten. Problem ist aber, dass die Akten offenbar gar nicht vernünftig digital auszuwerten sind. Jetzt steht der Vorschlag im Raum, tausende Seiten Papier über Monate von 10 Mitarbeitern bearbeiten und sortieren zu lassen.
Digitale Transparenz bei Akten - Land hinkt hinterher
Westpol. 26.11.2023. UT. DGS. Verfügbar bis 26.11.2028. WDR.