Mehr Programm für Menschen mit Behinderung
Seit 2013 hat der Rundfunkbeitrag die frühere geräteabhängige Rundfunkgebühr abgelöst. Seitdem gilt für alle: Eine Wohnung – ein Beitrag. Wie viele Radios, Fernseher oder Computer es in einer Wohnung gibt, spielt keine Rolle mehr. Auch Menschen mit Behinderung müssen sich nun mit einem reduzierten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung beteiligen.