Schiedsgericht soll Rückgabe von NS-Raubgut erleichtern

Stand: 08.01.2025, 14:32 Uhr

Die Bundesregierung will die Rückgabe von NS-Raubgut leichter machen.

Sie beschloss,dass die Opfer künftig ein Schiedsverfahren verlangen können, auch wenn die Gegenseite - der heutige Eigentümer - nicht zugestimmt hat. Bisher mussten beide Parteien die zuständige Stelle gemeinsam anrufen. Die Arbeit der sogenannten Beratenden Kommission zur NS-Raubkunst wird damit beendet. Der Zentralrat der Juden in Deutschland bezeichnete die Entscheidung als gute Entwicklung. Kritiker wie Anwälte, Historiker und Erben sprechen von einer Verschlechterung. Die neue Regelung gilt ab sofort, eine Zustimmung des Bundestags ist nicht erforderlich.

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