Etwa 20 Hörfunkwellen und rund die Hälfte der 10 Fernseh-Spartenkanäle sollen wegfallen, wie eine Sitzung der zuständigen Kommission am Mittwoch (18.09.2024) vorgeschlagen hat.
Auch der Sportrechte-Etat soll begrenzt werden.
Entgegen der Empfehlung der zuständigen Beitragskommission KEF planen die Länder vorerst keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025. Über eine Anpassung soll erst entschieden werden, wenn Einsparungen durch die Reformen greifen.
Wenn die Ministerpräsidenten und alle Landtage in den folgenden Monaten zustimmen, könnte der Reform-Staatsvertrag voraussichtlich nächsten Sommer in Kraft treten.
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