Das hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden. Die Verbraucherzentrale hatte geklagt, weil Eventim Kunden, die zum Beispiel eine Karte für ein Konzert kaufen, mehrfach Ticket-Versicherungen anbietet. Beim Bestellvorgang ploppen häufiger entsprechende Pop-Up-Fenster auf. Damit würden Käufer manipuliert, entschied das Gericht. Eventim darf ab sofort nur noch einmal darauf hinweisen, dass der Abschluss einer Ticketversicherung möglich ist.
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