Friseur statt Homeoffice: Freifahrtschein für Privates Aktuelle Stunde 29.01.2025 22:14 Min. UT Verfügbar bis 29.01.2027 WDR Von Raphael Markert

Im Homeoffice zum Friseurtermin: Was ist erlaubt und was nicht?

Stand: 30.01.2025, 06:00 Uhr

Ein Screenshot eines Hamburger Unternehmers sorgt derzeit für hitzige Debatten im Netz: Darauf ein Kalendereintrag, der zeigen soll, dass eine Mitarbeiterin für mehrere Stunden am Vormittag zum Friseur geht. Wie viel Privates dürfen Arbeitnehmer im Homeoffice erledigen – und wo sind die Grenzen?

Von Stefan Erdmann

Grundsätzlich gelten bei der Arbeit zu Hause dieselben Regeln wie vor Ort im Betrieb selbst. Private Erledigungen sind verboten, außer der Arbeitgeber erlaubt sie ausdrücklich. Das gilt für Friseurbesuche genauso wie für einen kurzen Anruf beim Italiener, um dort einen Tisch zu reservieren.

Schlimmstenfalls kann das eine Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen, wenn der Chef dahinter kommen. Ausgenommen davon sind sogenannte "dringende menschliche Bedürfnisse" wie der Gang zur Toilette oder zum Fenster, um zu lüften.

Pausen müssen klar gekennzeichnet sein

Entscheidend ist, welche Absprachen Unternehmen und Angestellte bezüglich der Arbeitszeit getroffen haben. "Es muss mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden, ob ich selber entscheiden kann, wie ich meine acht Stunden leiste und wann ich Pausen mache", sagt der Arbeitsrechtler Christian Nohr aus Essen.

Denn gilt beispielsweise Gleit- oder Vertrauensarbeitszeit und der Mitarbeiter hat sich ordnungsgemäß "ausgestempelt", kann er tun, was er will – solange er später am Tag die vereinbarte Arbeitszeit noch leistet.

Was der Arbeitnehmer in seiner Pause macht, geht den Chef gar nichts an – wenn es denn eine Pause ist. Christian Nohr, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kein Recht auf Homeoffice

Symbolbild: Ein Mensch an einem Schreibtisch mit Laptop und Zweitbildschirm (Bildschirmansicht gerastert). | Bildquelle: dpa

Ob ein Mitarbeiter überhaupt von zu Hause aus arbeiten darf, muss er mit seinem Unternehmen abklären. Ein gesetzliches Anrecht auf Homeoffice gibt es nicht. Firmen und Beschäftigte müssen hier individuelle Absprachen treffen. In größeren Betrieben gibt es meist eine entsprechende Betriebsvereinbarung, die die Details regelt.

Ob der Angestellte im Homeoffice seiner Arbeitspflicht nachkommt, kann der Arbeitgeber nur schwer kontrollieren. Hat er Zweifel, muss er die belegen – und das ist schwierig. Trifft der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nicht gerade beim Friseur an, muss er sich darauf verlassen, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeiten ehrlich protokolliert.

Studien: Produktivität sinkt nicht

Das Institut für angewandte Arbeitswissenschaft ifaa hat einige Studien analysiert, die sich mit Produktivität im Homeoffice beschäftigen. Die Untersuchungen stützen sich dabei meist auf Befragungen von Arbeitnehmern und Unternehmen. Was "produktiv" bedeutet, ist also Auslegungssache.

Die meisten Befragten antworteten laut der Analyse, dass sich die Produktivität durch Homeoffice gleichbleibend oder eher positiv entwickelt. Eine Studie des ifo-Instituts kommt zu dem Schluss, dass Homeoffice in Vollzeit langfristig ein Produktivitätskiller sei, so die Analyse des ifaa.

Unsere Quellen:

  • Interview mit Christian Nohr, Fachanwalt für Arbeitsrecht