Krankenhausreform: Ärzte loben Laumann und kritisieren Lauterbach

Stand: 25.09.2024, 14:39 Uhr

Die Ärztekammer Nordrhein lobt NRW-Gesundheitsminister Laumann für seine Reformpläne der Krankenhauslandschaft und kritisiert zugleich Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Was steckt dahinter?

Von Thomas Drescher

Im Streit um die unterschiedlichen Ansätze zur Krankenhausreform zwischen Bund und Land NRW hat sich nun die Ärztekammer Nordrhein klar positioniert: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) solle die fast fertige Reform seines NRW-Amtskollegen Karl-Josef Laumann übernehmen. Das sagte der neue Präsident der rheinischen Ärztekammer, Sven Dreyer, in Düsseldorf.

Lauterbach solle die neue Krankenhausplanung in NRW als Blaupause für seine Reform nutzen, sagte Dreyer - "und zwar eins zu eins". Lauterbachs Pläne "engen den Spielraum der Länder zu stark ein". Diese aber seien laut Grundgesetz für die Krankenhausplanung verantwortlich, so Dreyer.

Grundversorgung und Spezialisierung

Hintergrund sind die unterschiedlichen Reformvorhaben von Bund und Land NRW. So zielt die Krankenhausplanung in NRW darauf ab, dass kleinere Kliniken, vor allem im ländlichen Bereich, nur noch die medizinische Grund- und Notfallversorgung anbieten und größere Kliniken sich auf komplizierte Behandlungen spezialisieren, die viel Expertenwissen erfordern. Auf diese Weise sollen Zentren entstehen, etwa für orthopädische, für Herz- oder Krebserkrankungen. Die Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Wenn aber kleinere Kliniken künftig keine teuren Spezialbehandlungen mehr anbieten und damit ihre Einnahmen nicht mehr aufbessern können, benötigen sie eine Finanzierungsreform - und für die ist der Bund zuständig. Dabei geht es um sogenannte Vorhaltekosten. "Wenn wir flächendeckend Kinderstationen wollen, dann müssen wir Pflegekräfte und Ärzte dort auch dann bezahlen, wenn nur wenige Kinder stationäre Leistungen in Anspruch nehmen", sagte Ärztepräsident Dreyer. Bisher werden Leistungen in Kliniken nach sogenannten Fallpauschalen abgerechnet.

Kritik an Lauterbachs Finanzierungsplänen

Lauterbach habe zwar versprochen, sich bei seiner bundesweiten Krankenhausreform von den Fallpauschalen zu lösen, sagte Dreyer. Doch bisher finde sich davon nichts in seinem Gesetzentwurf wieder.

Karl Lauterbach (SPD) | Bildquelle: dpa / Michael Kappeler

Das sogenannte Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz soll im Oktober im Bundestag verabschiedet werden. Das "versprochene Ziel, den ökonomischen Druck von den Krankenhäusern zu nehmen", werde aber noch verfehlt, so Dreyer.

Längere Strecken für Spezialbehandlungen

Zum Stand der Reform in NRW sagte Dreyer, bei der flächendeckenden Grund- und Notfallversorgung werde es kaum Änderungen geben. 90 Prozent der Menschen könnten innerhalb von 20 Minuten ein Krankenhaus erreichen, das eine Grundversorgung anbiete. Für komplexere Behandlungen müssten allerdings längere Strecken zu einem der neuen Zentren in Kauf genommen werden. Dafür stünden dort aber Ressourcen und Expertenwissen bereit.

Ärzteausbildung im Fokus

Durch die Bildung spezialisierter Zentren könnte sich die Ausbildung von Fachärzten künftig verkomplizieren. Während ihrer Ausbildung müssen sie bestimmte Bereiche durchlaufen, die dann möglicherweise nicht mehr in einer einzigen Klinik angeboten werden. Mehrere Klinikwechsel verbunden mit diversen Umzügen könnten die Folge sein. "Wir müssen verhindern, dass sich die Weiterbildungszeiten wegen häufiger Stellen- oder gar Wohnortwechsel verlängern", sagte Dreyer - "damit sich der Mangel an Fachärztinnen und Fachärzten nicht weiter verschärft".