Landtag ändert Kommunalwahlrecht - FDP will klagen

Stand: 04.07.2024, 19:01 Uhr

Der NRW-Landtag hat mit den Stimmen von CDU, Grünen und SPD das Wahlrecht für Kommunalwahlen geändert. Die FDP sieht kleine Parteien benachteiligt und will klagen.

Von Henrik Hübschen

Ergänzungsantrag, dritte Lesung, namentliche Abstimmung: Die FDP nutzte in der Debatte um die Reform des Kommunalwahlrechts den ganzen parlamentarischen Instrumentenkasten, um die aus ihrer Sicht unfairen und verfassungswidrigen Änderungen bei der künftigen Sitzverteilung noch zu kippen.

Zersplitterung der Räte soll verhindert werden

Doch die Allianz der schwarz-grünen Regierungsfraktionen mit der oppositionellen SPD ließ sich davon nicht beeindrucken. Kurz nach 18 Uhr am Donnerstag beschloss der Landtag unter anderem ein neues Berechnungsverfahren, das bei der Kommunalwahl 2025 aus Sicht von CDU, Grünen und Sozialdemokraten eine weitere Zersplitterung der Stadträte verhindern soll.

Ob das jetzt beschlossene Gesetz dann aber tatsächlich greifen wird, ist offen. FDP-Fraktionschef Henning Höne kündigte am Donnerstag an, juristisch gegen die Reform vorzugehen. Aus Sicht der FDP sind die beschlossenen Änderungen eine "Sperrklausel durch die Hintertür", da das neue Vergabeverfahren bei der Sitzverteilung kleine Parteien zugunsten großer Parteien benachteilige.

Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes WDR 5 Westblick - aktuell 03.07.2024 05:49 Min. Verfügbar bis 03.07.2025 WDR 5

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Keine Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen

Versuche, kleine Parteien am Einzug in Kommunalparlamente zu hindern, seien aber wiederholt vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof gescheitert. Dieser hat bereits 1999 entschieden, dass eine Fünf-Prozent-Hürde bei den Wahlen für Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte die Wahlrechtsgleichheit verletzt. Eine in der Landesverfassung verankerte 2,5-Prozent-Hürde wurde vom Verfassungsgerichtshof im Jahr 2017 aus denselben Gründen verworfen.

Symbolbild: Wahlschein wird in eine eine Wahlurne gesteckt. | Bildquelle: WDR / picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Die FDP hatte im Vorfeld der Abstimmung im Landtag ausrechnen lassen, dass allein die CDU landesweit 184 Kommunalsitze mehr erreicht hätte, wenn das neue Wahlrecht bereits zur letzten Kommunalwahl 2020 eingeführt worden wäre. Auch bei SPD (84 Sitze mehr) und Grünen (51 Sitze) stünde demnach ein Plus - bei FDP (minus 95), Linken (minus 64), AfD (minus 29) und Kleinparteien (minus 131) dagegen deutliche Verluste.