Ergänzungsantrag, dritte Lesung, namentliche Abstimmung: Die FDP nutzte in der Debatte um die Reform des Kommunalwahlrechts den ganzen parlamentarischen Instrumentenkasten, um die aus ihrer Sicht unfairen und verfassungswidrigen Änderungen bei der künftigen Sitzverteilung noch zu kippen.
Zersplitterung der Räte soll verhindert werden
Doch die Allianz der schwarz-grünen Regierungsfraktionen mit der oppositionellen SPD ließ sich davon nicht beeindrucken. Kurz nach 18 Uhr am Donnerstag beschloss der Landtag unter anderem ein neues Berechnungsverfahren, das bei der Kommunalwahl 2025 aus Sicht von CDU, Grünen und Sozialdemokraten eine weitere Zersplitterung der Stadträte verhindern soll.
Ob das jetzt beschlossene Gesetz dann aber tatsächlich greifen wird, ist offen. FDP-Fraktionschef Henning Höne kündigte am Donnerstag an, juristisch gegen die Reform vorzugehen. Aus Sicht der FDP sind die beschlossenen Änderungen eine "Sperrklausel durch die Hintertür", da das neue Vergabeverfahren bei der Sitzverteilung kleine Parteien zugunsten großer Parteien benachteilige.
Keine Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen
Versuche, kleine Parteien am Einzug in Kommunalparlamente zu hindern, seien aber wiederholt vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof gescheitert. Dieser hat bereits 1999 entschieden, dass eine Fünf-Prozent-Hürde bei den Wahlen für Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte die Wahlrechtsgleichheit verletzt. Eine in der Landesverfassung verankerte 2,5-Prozent-Hürde wurde vom Verfassungsgerichtshof im Jahr 2017 aus denselben Gründen verworfen.
Die FDP hatte im Vorfeld der Abstimmung im Landtag ausrechnen lassen, dass allein die CDU landesweit 184 Kommunalsitze mehr erreicht hätte, wenn das neue Wahlrecht bereits zur letzten Kommunalwahl 2020 eingeführt worden wäre. Auch bei SPD (84 Sitze mehr) und Grünen (51 Sitze) stünde demnach ein Plus - bei FDP (minus 95), Linken (minus 64), AfD (minus 29) und Kleinparteien (minus 131) dagegen deutliche Verluste.