Seit April ist der Besitz und auch der Anbau von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland legal. Gekauft werden darf die Droge in Zukunft auch in Anbauvereinigungen, sogenannten "Cannabis-Clubs". Die neuen Regelungen dafür sollen ab dem 1. Juli in Kraft treten. Eine neue Verordnung der Landesregierung soll die Kontrolle dieser Clubs regeln.
Unter anderem soll das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) durch Stichproben den Anbau in den Cannabis-Clubs kontrollieren. Hierbei soll auch der Wirkstoffgehalt getestet werden, um zu verhindern, dass der vom Bund festgelegte Höchstgehalt überschritten wird.
Entwurf wurde Landtag übermittelt
Der Entwurf der Verordnung zum "Konsumcannabisgesetz" wurde dem Landtag durch Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) übermittelt. Er liegt dem WDR vor. Für die geplanten Stichproben und Kontrollen soll das LANUV zuständig sein, die Genehmigungen der Anbauvereinigung sollen die Bezirksregierungen übernehmen.
Die Landwirtschaftskammer wiederum soll laut dem Entwurf die "landwirtschaftlichen" und "gartenbaulichen" Anforderungen kontrollieren. Der Gesundheitsausschuss muss die Verordnung noch absegnen und das möglichst zeitnah. Sie soll am 1. Juli in Kraft treten.