Das Kabinett der schwarz-grünen Landesregierung hat Leitlinien für Ganztags-Grundschulen beschlossen. Demnach soll der Rechtsanspruch acht Stunden pro Schultag umfassen. In den Ferien könnte die Betreuung für bis zu vier Wochen schließen.
Die Offene Ganztagsschule (OGS) soll aus dem bisherigen Modell heraus weiterentwickelt werden, heißt es vom NRW-Schulministerium, und die Umsetzung vor Ort erfolgen. Auch die Arbeit mit den Trägern, die auf eine Kooperation von Schule und Jugendhilfe setzt, habe sich bewährt. Daran solle nicht gerüttelt werden.
Keine einheitlichen Standards
Mit den Leitlinien verzichtet die Landesregierung auf ein eigenes Gesetz. Somit gibt es auch keine verbindlichen Standards. Die SPD-Fraktion, als Opposition im Landtag, kritisiert das und hat eine Sondersitzung des Schulausschusses beantragt, nachdem die Mitglieder des Schulausschusses über die Leitlinien informiert wurden.
Die Sozialdemokraten begründen ihren Schritt damit, dass die Landesregierung eigentlich einen Gesetzentwurf angekündigt hatte und dem jetzt nicht nachkommt. Kommunen und Träger würden darauf vergeblich warten, heißt es in einem Schreiben der SPD. Die schulpolitische Sprecherin, Dilek Engin, teilte mit: "Diese Ankündigung kommt einer politischen Kapitulation der schwarz-grünen Landesregierung vor dem OGS-Rechtsanspruch gleich."
Rechtsanspruch ab Schuljahr 2026/27
Der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder geht auf ein Bundesgesetz von 2021 zurück und tritt ab dem Schuljahr 2026/27 in Kraft. Die Regelung beginnt mit den Erstklässlern und wächst bis 2029/30 bis zu den Viertklässlern auf.
Das Land rechnet insgesamt mit einem Bedarf für rund 80 Prozent der Grundschulkinder. Offen ist, ob bis dahin genügend Plätze für alle zur Verfügung stehen. Im aktuell laufenden Schuljahr fördert das Land 392.500 OGS-Plätze und plant, diese im kommenden Jahr weiter auszubauen.