Ein Mitbewerber um das Amt des Präsidenten für das oberste Verwaltungsgericht in NRW will wohl das Bundesverfassungsgericht anrufen. Dafür spricht, dass er beim Oberverwaltungsgericht (OVG) eine sogenannte Anhörungsrüge eingelegt hat, die heute abgelehnt wurde. Sie stellt eine nötige Vorstufe für eine Verfassungsbeschwerde dar. Mit dieser würde er kritisieren, dass seine Argumente im bisherigen Gerichtsverfahren nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Dazu zählt vor allem, dass es eine politische Einflussnahme durch NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) gegeben habe.
Entscheidung kann noch Monate dauern
Die Besetzung eines der höchsten Richterposten in NRW hat schon länger die Gerichte beschäftigt, da es Kritik der unterlegenen Bewerber am Verfahrensablauf gab. Justizminister Limbach stand im Verdacht, die von ihm für den Posten ausgewählte Bewerberin bevorzugt zu haben. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster verneint und den Weg für die vom Justizminister ausgewählte Kandidatin frei gemacht.
Dagegen können sich die unterlegenen Bewerber nur noch mit einer Verfassungsbeschwerde wehren. Die Frage ist, ob die Argumente des Mitbewerbers im bisherigen Gerichtsverfahren genug beachtet wurden. Mit einer Beschwerde in Karlsruhe bliebe der Spitzenposten am OVG zunächst weiter unbesetzt bis zu einer Entscheidung - und das kann Monate dauern.
Unsere Quellen:
- eigene WDR-Recherchen
- Nachrichtenagentur dpa