Die schwarz-grüne Landesregierung will die umstrittene Windrad-Übergangsregel, die zuletzt zweimal vor Gericht eine Schlappe kassierte, nun mit Hilfe des Bundes durchsetzen. Das geht aus einem Bericht des Wirtschaftsministeriums an den zuständigen Landtagsausschuss hervor, der am Mittwoch über das Thema berät.
Schlappe vor Gericht
Demnach will Nordrhein-Westfalen über den Bundesrat Änderungen am Baugesetz des Bundes erwirken. Durch die Änderungen wolle man "die Entscheidung über Anträge bezüglich Anlagen außerhalb der geplanten Windenergiegebiete im Übergangszeitraum rechtssicher steuern", heißt es in der entsprechenden Bundesratsinitiative der NRW-Landesregierung.
Rechtssichere Steuerung nicht gelungen
Genau dieses rechtssichere Steuern von Windrad-Genehmigungen außerhalb der geplanten Windenergiegebiete war zuletzt nicht gelungen: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte vergangene Woche in zwei Fällen die Anwendung von zwei zentralen Landesregeln für den Übergangszeitraum gekippt. Als Konsequenz dürfen nun mindestens zwei Windräder - eins im Kreis Soest und eins bei Bad Berleburg - doch gebaut werden.
Diese Gerichtsbeschlüsse haben wohl auch über die beiden Einzelfälle hinaus eine Bedeutung: Insgesamt 87 geplante Windräder wurden seit Juni auf Grundlage der umstrittenen Übergangsregel nicht genehmigt. Das Wirtschaftsministerium hat nun die Bezirksregierungen angewiesen, diese so genannten Zurückstellungen auf Basis der Gerichtsentscheidungen kurzfristig neu zu überprüfen. "Es ist davon auszugehen, dass der ganz überwiegende Teil in Kürze zurückgenommen wird", teilte das Ministerium auf WDR-Anfrage mit. Zum Vergleich: Im gesamten ersten Halbjahr 2024 wurden 61 Windräder neu gebaut.
LEE: "schlechtes Gesetz"
In ihrem Antrag für den Bundesrat formuliert die NRW-Landesregierung die Sorge, dass ohne die vorgeschlagenen Änderungen im Bundes-Baugesetz "sämtliche Zurückstellungsinstrumente" für Windrad-Genehmigungen "faktisch entwertet würden". Eine solche Zurückstellung der Bezirksregierung Arnsberg - mit der die Genehmigung für das Windrad im Kreis Soest untersagt werden sollte - hatte das OVG vergangene Woche kassiert.
Die Bundesratsinitiative ist insofern ein zweiter Versuch der Landesregierung, den Bau von Windrädern in der Übergangszeit außerhalb der künftigen Windenergiegebiete zu erschweren.
Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE NRW) kritisiert die Bundesratsinitiative aus NRW: Die schwarz-grüne Landesregierung rufe "jetzt den Bundesrat an, um ein schlechtes Gesetz über die Bundesebene zu heilen", teilte der LEE-Vorsitzende Hans-Josef Vogel mit.
"Auch nach der mittlerweile zweiten klaren Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes will Schwarz-Grün weiterhin den Ausbau der Windenergie verzögern - trotz gegenteiliger Beteuerungen", so Vogel weiter. Sein Verband vertritt die Interessen der Unternehmen in der Erneuerbare-Energien-Branche.
Unsere Quellen:
- Eigene Recherchen des Reporters
- Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen für den Bundesrat
- Bericht des Wirtschaftsministeriums an den Landtags-Ausschuss
- Antwort des NRW-Wirtschaftsministeriums auf WDR-Anfrage
- Statement des LEE
- Pressemitteilung des OVG zu Aktenzeichen 22 B 727/24.AK
- Pressemitteilung des OVG zu Aktenzeichen: 22 D 48/24.NE