Eigentlich sollte der Prozess gegen die Mutter bereits im vergangenen Mai beginnen. Doch weil weder Vater noch Mutter des Kindes zum Prozess erschienen waren, gab es Verspätungen. Schließlich wurde der Vater gefunden und zu drei Jahren Haft verurteilt.
Die Festnahme der Mutter dauerte länger. Erst im September 2024 konnte sie in Süddeutschland verhaftet werden, nun beginnt der Prozess gegen sie.
Notsituation als Schutzbehauptung?
Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, ihren Sohn "über einen längeren Zeitraum" geschüttelt zu haben. Die Mutter hatte nach dem Geschehen in einer Vernehmung gesagt, dass sie ihr Kind gefüttert hatte und dann feststellte, dass es sich nicht mehr bewegen würde. Ob eine solche "Notsituation" tatsächlich vorgelegen hat, wird auch Teil des Prozesses sein. In dem Verfahren gegen den Vater konnte sie nicht festgestellt werden.
"Es war gut mit den Kindern - keine Probleme"
Die Mutter hat sich zum Anfang des Prozesses geäußert. Sie hat neben dem zu Tode gekommenen Jungen auch eine ältere Tochter. Sie sagte, dass es mit den Kindern keine Probleme gegeben habe. Mit den Vorwürfen der Anklage habe sie nichts zu tun.
Angeklagte belastet den Vater
Mehrmals fragt die Vorsitzende Richterin nach, doch die Angeklagte bleibt bei ihrer Aussage und belastet den Vater schwer. Er sei der Chef in der Familie gewesen, er habe zum Beispiel auch einmal einen Überweisungszettel zerrissen. Zu dem eigentlichen Vorfall sagte sie, dass der Vater des Kindes damals plötzlich anfing den Säugling zu schütteln, daraufhin sei sie in Ohnmacht gefallen.
Verletzungen wegen "stumpfer Gewalt"
Der Junge wurde nach dem Vorfall in das Kreiskrankenhaus in Gummersbach gebracht und war Tage später in der Kölner Uni-Klinik gestorben. Mediziner stellten fest, dass der 14 Wochen alte Junge Verletzungen wegen "stumpfer Gewalt" aufwies, außerdem sei er unterernährt gewesen. Der Vater hat in seinem Prozess nichts zu den Vorwürfen gegen ihn gesagt und nur Angaben zur Person gemacht.
Mutter und Vater wurden nach dem Vorfall im Mai 2022 in Gummersbach nicht in Untersuchungshaft genommen. Zunächst ging die Staatsanwaltschaft von Fahrlässigkeit aus. Insgesamt sind vier Prozesstage angesetzt.
Über dieses Thema berichtet der WDR am 08.01.2025 auch im Fernsehen in der Lokalzeit aus Köln um 19:30 Uhr und im Hörfunk auf WDR 2.