Frau in Gummersbach mit Säure attackiert: Haft für den Täter

Stand: 20.09.2024, 16:29 Uhr

Damit sie für weitere Partner unattraktiv ist, überschüttete ihr Ex-Freund sie mit Schwefelsäure. Laut dem Richter wird der Täter wird so schnell nicht in Freiheit kommen. 

Von Markus Schmitz

Das Kölner Landgeiricht geht noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus: Es verurteilt den 44 Jahre alten Mann nicht zu acht, sondern zu zehn Jahren Haft, wegen einer absichtlichen schweren und gefährlichen Körperverletzung. Außerdem verurteilt das Gericht ihn zu einer Schmerzensgeldzahlung von 250.000 Euro. 

Es sei eine abscheuliche Tat gewesen, sagt der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. 

Angemessene Schmerzensgeldhöhe 

Aus Rache habe der Mann seiner Ex-Freundin morgens um 5:30 Uhr aufgelauert. Die Frau hatte ihre Wohnung in Gummersbach verlassen und will zur Arbeit fahren, als sie unvermittelt angegriffen wird. Sie liegt mit dem Gesicht zum Boden, als sie ein "Klacken" hört. Das Gericht geht davon aus, dass das der Moment war, indem der Täter die Flasche mit der 96%-igen Schwefelsäure öffnet.

Der Tatort in Gummersbach | Bildquelle: Markus Schmitz

Daraufhin habe der Mann die Flüssigkeit auf den Hinterkopf der Frau geschüttet, die Säure floss in Richtung Gesicht der Frau. "Sie spürt sofort einen starken Schmerz, sie schreit", sagt der Richter.

Nach der Tat ruft der Mann die Mutter der Geschädigten Frau an. In dem Telefonat prahlt er laut Gericht mit der Tat und gibt der Frau die Schuld dafür.

Wegen der Handyortung konnte der Täter schnell gefasst werden. Die Höhe von 250.000 Euro Schmerzensgeld sei angemessen, so der Vorsitzende Richter. 

Täter war schuldfähig

Vor der Tat hatte der Mann Alkohol getrunken, sagte er am ersten Prozesstag. Die Frau hatte sich Monate zuvor von ihm getrennt, auch weil er heroinabhängig war. Letztendlich, so das Gericht, führte das alles nicht zu einer Schuldunfähigkeit. 

Die Geschädigte hatte am ersten Prozesstag als Zeugin ausgesagt. Auch heute bei der Urteilsverkündung war sie dabei. Im Saal trug sie eine Perrücke. Familienangehörige und Bekannte schirmten sie vor anderen Zuschauenden im Verhandlungssaal ab.

Der Vorsitzende Richter sprach sie zum Schluss der Urteilsbegründung direkt an und sagte unter anderem: "Wir hoffen, dass Sie den Lebensmut nicht verlieren, dass sie die Tat verkraften können.

Unsere Quellen:

  • Staatsanwaltschaft Köln

Über dieses Thema berichtet der WDR am 20.09.2024 auch im Fernsehen in der WDR Lokalzeit aus Köln und im Radio auf WDR 2.