Imbisskette "Wurst König": Urteil vor dem Essener Arbeitsgericht Lokalzeit Ruhr 30.01.2025 01:00 Min. Verfügbar bis 30.01.2027 WDR

Imbisskette "Wurst König": Urteil vor dem Essener Arbeitsgericht

Stand: 30.01.2025, 16:05 Uhr

Das Arbeitsgericht Essen hat heute ein erstes Urteil wegen ausstehender Lohnzahlungen der Imbisskette "Wurst König" gesprochen. Das Unternehmen hatte plötzlich alle Filialen geschlossen.

Die Geschäftsführung ist seit Wochen abgetaucht und es war auch kein Vertreter der Imbisskette anwesend, als das Urteil gegen das Unternehmen erging. Die Arbeitsrichter haben entschieden, dass die Traditions-Fleischerei ausstehende Gehälter an mehrere hundert Beschäftigte zu zahlen hat.

Alle 16 Filialen von Wurst König im Ruhrgebiet, im Bergischen Land sowie in Leverkusen und Siegen waren überraschend geschlossen worden. Auch die Löhne für die laut Firmendatenbank rund 200 Beschäftigten waren nicht mehr gezahlt worden.

Beschäftigte haben keine Kündigungen bekommen

Der Eingang des Essener Landgerichts, davor ein Schild, das auf Landgericht, Amtsgericht und Arbeitsgericht verweist | Bildquelle: dpa / Christoph Reichwein

Doch trotz des Urteils könnten die Mitarbeiterinnen von 16 Filialen von Gelsenkirchen bis Remscheid dennoch Schwierigkeiten haben, das Geld zu erhalten. Die Imbisskette "Wurst König" hat sich weder um Kündigungen noch um einen Insolvenzantrag gekümmert. So bleibt unklar, ob die teilweise seit Jahrzehnten beschäftigten Frauen überhaupt Arbeitslosengeld erhalten.

Keine Insolvenz angemeldet

Bei der Staatsanwaltschaft in Essen sind bisher keine laufenden Verfahren gegen das Unternehmen im Bezug auf Insolvenzverschleppung bekannt. Allerdings sollen nach WDR-Informationen Sozialbeiträge an Krankenkassen nicht gezahlt worden sein.

Imbisskette "Wurst König": Urteil vor dem Essener Arbeitsgericht WDR Studios NRW 30.01.2025 00:40 Min. Verfügbar bis 30.01.2027 WDR Online

Unsere Quellen:

  • Arbeitsgericht Essen
  • WDR-Reporter
  • Staatsanwaltschaft Essen