Dichter Nebel über NRW | Kurzvideo 00:25 Min. Verfügbar bis 19.01.2027

Nebelwetter in NRW: Sicher unterwegs mit Auto und Rad

Stand: 19.01.2025, 12:42 Uhr

Es ist aktuell oft neblig in NRW. Worauf Autofahrer und Radler achten sollten.

Während in einigen Teilen NRWs bereits am Samstag zehn Sonnen am Himmel standen, zeigte sich das Wetter in vielen anderen Regionen eher von seiner ungemütlichen Seite. Der Sonntag startete vor allem in Richtung Niederrhein und Münsterland neblig oder bedeckt. Diese Nebelfelder lösen sich zwar im Laufe des Tages auf, doch nach einer zumeist klaren Nacht soll der Nebel zurückkehren.

Am Montagmorgen breitet er sich vom Niederrhein aus in Richtung Osten und Südosten aus und hängt dann über der Rheinebene, dem Ruhrgebiet und dem Münsterland bis hin zum Teuteburger Wald. Worauf Autofahrer und Radler achten müssen, wenn sie unterwegs sind.

Tempo runter, Abstand vergrößern

Ganz gleich ob man mit dem Auto oder mit dem Fahrrad unterwegs ist: Sobald die Sicht schlechter wird, muss das Tempo reduziert und der Abstand zum voranfahrenden Fahrzeug vergrößert werden. "Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 Meter, darf nicht schneller als 50 Kilometer pro Stunde gefahren werden", heißt es dazu in Paragraf 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Doch auch schon bei etwas besseren Sichtweiten empfiehlt es sich, das Tempo zu reduzieren. Der Kfz-Versicherer HUK-Coburg empfiehlt beispielsweise, bei Sichtweiten von weniger als 100 Metern maximal 80 km/h zu fahren.

Genauso wichtig wie die Geschwindigkeit ist der Abstand zum voranfahrenden Fahrzeug. Als Faustformel empfiehlt der ADAC, dass der Abstand in Metern der gefahrenen Geschwindigkeit in Stundenkilometern entsprechen sollte. Wer bei Nebel beispielsweise mit 60 km/h unterwegs ist, sollte demnach mindestens 60 Meter Abstand halten.

Licht an - aber welches?

Der zweite entscheidende Aspekt bei schlechtem Wetter ist die Sichtbarkeit. "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren", steht dazu in der StVO (§17). Wann eine solche Sichtbehinderung besteht, ist nach Informationen des ADAC in der Rechtsprechung genau definiert:

  • Auf Autobahnen, wenn die Sicht weniger als 150 Meter beträgt
  • Auf anderen Straßen außerorts unter einer Sichtweite von ca. 100 Metern
  • Innerorts bei einer Sicht von weniger als ca. 60 Metern

Während das "normale" Abblendlicht bei schlechter Sicht Pflicht ist, können Autofahrer selbst entscheiden, ob sie Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte einschalten. Der Vorteil von Nebelscheinwerfern ist, dass sie das Licht flach über die Straße streuen und dadurch die Sicht des Fahrers oder der Fahrerin verbessern. Ganz im Gegensatz zum Fernlicht, durch das die Sicht bei Nebel verschlechtert wird.

Wer über eine Nebelschlussleuchte verfügt, muss auf ein paar Regeln achten. Man darf sie nämlich nur einschalten, wenn die Sichtweite wegen Nebels geringer als 50 Meter ist. "Wird die Leuchte bei normaler beziehungsweise guter Sicht eingesetzt, wird der nachfolgende Verkehr geblendet", erklärt der ADAC. Und das kann sogar zu einem Verwarngeld von bis zu 35 Euro führen.

Auch auf dem Fahrrad die Sichtbarkeit erhöhen

Auch über Düsseldorf hing in den vergangenen Tagen dichter Nebel | Bildquelle: IMAGO/Michael Gstettenbauer

Wer bei Nebel mit dem Rad unterwegs ist, sollte vor allem darauf achten, selbst gut gesehen zu werden. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen weißen Vorderlicht und dem roten Rücklicht muss jedes Fahrrad auch über sogenannte passive Beleuchtung verfügen. Diese umfasst vorne einen weißen, hinten einen roten Rückstrahler sowie weiße Rückstrahl-Elemente an den Rädern. Dass müssen nicht unbedingt die klassischen "Katzenaugen" sein. Ein weißes in den Radmantel integriertes Reflektorband ist auch zulässig.

Um die Sichtbarkeit zu erhöhen und das Unfallrisiko zu senken empfiehlt die Deutsche Verkehrswacht darüber hinaus helle Kleidung und weitere zusätzliche reflektierende Elemente. Das können beispielsweise Warnwesten sein oder reflektierende Hosenbänder und Reflektoren am Helm.

Unsere Quellen:

  • Website des ADAC
  • Website der Deutschen Verkehrswacht
  • Website der HUK Coburg