Der vier Kilometer lange Abschnitt ist Teil einer gut 70 Kilometer langen Leitungsstrecke, die Gütersloh mit dem niedersächsischen Wehrendorf verbinden wird. Sie soll ab 2027 als 380 Kilovolt-Höchstspannungsleitung in Betrieb gehen. Die Bauarbeiten haben bereits begonnen, auch auf den Äckern der klagenden Landwirte.
Sorge um Temperatur des Bodens
Die befürchten, dass die Erdkabel den Boden um bis zu 40 Grad erwärmen, was Auswirkungen auf die Nutzung der Äcker haben könnte. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig urteilte jetzt, dass die Planfeststellung der zuständigen Bezirksregierung Detmold "frei von beachtlichen Abwägungsfehlern" sei.
Mit einer Freileitung werde das Wohnumfeld der 380 Häuser in der Nähe durch höhere Masten mehr belastet. Die Kläger monieren im Detail vor allem die Art, wie das Erdkabel in den Boden kommt. Statt zu buddeln, hätten sie sich ein Bohr-Verfahren gewünscht, um das Erdreich zu schonen.
Mehr Belastung durch Freileitung
Auch Biotope würden durch das Erdkabel geschützt. Nach dem Bau könnten die Böden weitgehend wiederhergestellt werden. Vorübergehende Schäden durch Baumaßnahmen erachte der Gesetzgeber als hinnehmbar.
Auch auf die Befürchtungen der Landwirte zu den höheren Temperaturen in den Böden ging das Gericht ein. Dem sei bei der Planfeststellung ausreichend nachgegangen, die Gefahr sei als gering eingeschätzt worden.
Unsicherheiten zumutbar
Deshalb seien den Klägern mögliche Unsicherheiten zuzumuten. Diese seien bei der angestrebten Erprobung von Erdkabelleitungen unvermeidbar, Entschädigungsansprüche seien aber geregelt.
Die Landwirte hatten das Urteil schon so befürchtet. "Unsere Enttäuschungen aus der mündlichen Verhandlung sind bestätigt worden", sagt Georg von Kerssenbrock. Er blickt dabei auf den bereits begonnenen Leitungsbau, der eine breite Schneise in die Landschaft schlägt. "Ich bin entsetzt darüber, dass in der Pressemitteilung des Gerichtes steht, die Erdverkabelung diene dem Biotopschutz."
Amprion: Wir sind froh, weiter arbeiten zu können
Erfreut äußerte sich hingegen der Übertragungsnetzbetreiber Amprion. "Das Urteil zeigt, dass wir richtig geplant haben", sagt Projektleiter Michael Weber. "Wir sind froh, weiter arbeiten zu können." Amprion hat bereits unterirdische Schutzrohranlagen gebaut. Dies soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein.
Nach dem Bau zweier Übergabestationen werden anschließend die Kabel durch die Bodenrohre verlegt. Im Jahr 2027 soll der Strom dann unterirdisch um Borgholzhausen herum fließen.
Unsere Quellen:
- Bundesverwaltungsgericht Leipzig
- Landwirt Graf Georg von Kerssenbrock aus Borgholzhausen gegenüber dem WDR
- Projektleiter Michael Weber von Amprion gegenüber dem WDR