Das ist heute auch ohne Urteil vor dem Arbeitsgericht Hamm klar geworden. Der Chefarzt der Gynäkologie des christlichen Klinikums Lippstadt klagt gegen das Verbot, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen - außer wenn die Mutter in akuter Lebensgefahr ist.
Die Kirche darf solche Anweisungen geben. So sieht der zuständige Arbeitsrichter zumindest die Gesetzeslage. Es geht sogar noch darüber hinaus. Der Arbeitgeber darf dem Chefarzt auch verbieten, in einer Nebentätigkeit in seiner eigenen Praxis in Bielefeld Abbrüche vorzunehmen.
Das liege daran, dass der Mann als Chefarzt in besonderer Weise die Klinik repräsentiere. Ein Urteil wird frühestens im Juli gesprochen werden. Nach der Fusion zwischen dem Evangelischen und Katholischen Krankenhaus sollen im neuen Klinikum deutlich seltener Schwangerschafts-Abbrüche möglich sein.
Bisher wurde im Evangelischen Krankenhaus beispielsweise auch abgetrieben, wenn schwerste Behinderungen drohten. Eine Ethikkommission hatte in diesen Fällen beraten. Nach der Fusion soll das nur noch möglich sein, wenn die Mutter in Lebensgefahr ist.
Dagegen hatte der Chefarzt geklagt. Außerdem hatte sich die Belegschaft in einem Protestbrief gegen die neue Regelung gewandt. Man wolle Paare in höchster Not nicht allein lassen. Das sei unchristlich.
Der Chefarzt hat angekündigt, trotzdem bei der Klage zu bleiben. Den nächsten Termin vor dem Arbeitsgericht wird es am 18. Juli geben.
Keine Schwangerschaftsabbrüche in Lippstädter Klinikum trotz Klage. WDR Studios NRW. 22.04.2025. 00:46 Min.. Verfügbar bis 22.04.2027. WDR Online.
Unsere Quellen:
- WDR-Reporter vor Ort
- Prof. Joachim Volz, Chefarzt der Gynäkologie am Klinikum Lippstadt, Christliches Krankenhaus
- Arbeitsgericht Hamm
Über dieses Thema berichtet der WDR am 22.04.2025 auch im WDR Fernsehen: Lokalzeit Südwestfalen, 19.30 Uhr.