Das erste Branntweinmonopolgesetz unterzeichnete Kaiser Wilhelm II im Jahr 1918, ein Jahr später trat es in Kraft. Bis heute erhalten die Schnapsbrenner für ihren Alkohol, der für Getränke, aber auch für Medikamente und Kosmetika verwendet wird, von der Monopolverwaltung einen garantierten Preis oberhalb des Marktpreises.
Aber auf Druck der EU-Kommission ist damit bald Schluss. Die Beihilfen für die etwa 670 Kartoffel- und Getreidebrennereien sollen bereits Ende 2013 eingestellt werden. Für die rund 20.000 kleinen Obstbrennereien wird eine Übergangsfrist bis 2017 gewährt.
Redaktion: Michael Rüger