Ende 1968 wird der Prozess gegen Grünenthal eröffnet und zwei Jahre später eingestellt. Im Gegenzug zahlt die Aachener Firma am 10. April 1970 100 Millionen Mark in eine Stiftung, die fortan Entschädigungszahlungen an die Opfer leistet. Weitere 100 Millionen Mark kommen aus Bundesmitteln. Dafür müssen die Betroffenen auf weitere Klagen verzichten. Ihr Ansprechpartner wird ab 1972 der Staat.
Doch das Geld ist schnell aufgebraucht, Grünenthal zahlt 2008 freiwillig weitere 50 Millionen Euro. Im Jahr 2013 werden die Renten für die Contergan-Opfer noch einmal deutlich erhöht. Sie liegen heute - je nach Schwere der Behinderung - zwischen 700 und 8000 Euro. Aber auch das ist nicht ausreichend, denn inzwischen sind die rund 2400 noch lebenden Geschädigten 60 Jahre und älter und ihre Aufwendungen werden mit jedem Lebensjahr mehr.
Redaktion: Ronald Feisel