Auch nachdem die wenigen Mütter des Grundgesetzes 1949 erfolgreich die Gleichberechtigungsformulierung durchgesetzt hatten, waren Frauen in Deutschland rechtlich ihrem Ehemann unterworfen. Er verfügte über ihr Vermögen, durfte ihren Job kündigen und hatte in allem das Letztentscheidungsrecht. Der Grund: Viele Einzelgesetze der jungen Bundesrepublik widersprachen noch dem Gleichberechtigungsgrundsatz.
Erst 1957 wurde das Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet. Aber noch bis 1977 dauerte es, bis Frauen ohne Einverständnis des Mannes arbeiten durften. Vergewaltigung in der Ehe wurde sogar erst 1997 zur Straftat.
Auch wenn die Gleichstellung von Mann und Frau im Gesetz inzwischen weitgehend erreicht ist, hinkt die Wirklichkeit noch hinterher: Noch immer werden Frauen für die gleiche Tätigkeit häufig schlechter bezahlt als Männer und noch immer sind es hauptsächlich Frauen, die für die Kindererziehung aus dem Beruf aussteigen.
Redaktion: Ronald Feisel