Eltern haben seither grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht, egal ob verheiratet oder nicht. Wer damit nicht einverstanden ist, muss vor Gericht gehen. Und das Kind hat erstmals das Recht auf Umgang mit Mama und Papa bei Trennung und Scheidung.
Auch ein Schritt hin zu gewaltfreier Erziehung wurde damals gemacht.
Alles in allem ein Meilenstein für die Rechte der Kinder - aber noch meilenweit entfernt von einer Vorfahrt für das Kindeswohl, das über der gesamten Reform als Leitmotiv steht.
Redaktion: Ronald Feisel