Der 1. Akt war 1950 der "Erlass gegen Verfassungsfeinde", faktisch ein Berufsverbot für Kommunisten. Es ist der Auftakt zu vielen weiteren juristischen Maßnahmen, die 1956, heute vor 60 Jahren, im Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands durch das Bundesverfassungsgericht gipfeln.
Bis 1968 folgte eine regelrechte Hexenjagd mit über 125.000 staatsanwaltlichen Ermittlungen und tausenden Verurteilungen. Verfolgt wurden nicht nur Kommunisten, sondern auch Sympathisanten und Gegner einer Remilitarisierung.
Die KPD war nach dem Verbot faktisch tot - die BRD lebt seither mit einem Riss in ihrer verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit.
Redaktion: Ronald Feisel