Hitzlsperger hat eine große Diskussion ausgelöst, aber rechtliche Schritte hat er – natürlich – nicht zu fürchten. Das war lange Zeit anders: "Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden" hieß es ab 1871 im Paragraph 175 des Reichsstrafgesetzbuches.
Erst 1969 wurde der "175er" liberalisiert.
Die endgültige Abschaffung des Paragraphen 175 beschloss der Deutsche Bundestag erst am 10. März 1994 – heute vor 20 Jahren.
Redaktion: Michael Rüger