Vorausgegangen waren allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlen. Nirgendwo sonst in Europa gab es ein derart modernes Wahlrecht. Frauen durften allerdings weder wählen, noch gewählt werden, wer von der Armenfürsorge abhängig war, ebenfalls nicht.
Und der Reichskanzler wurde nicht etwa von den Parlamentariern gewählt, sondern vom Kaiser ernannt – der ihn jederzeit absetzen konnte. Beschnitten wurden die Gesetzgebungsbefugnisse der Volksvertretung im neuen deutschen, föderal strukturierten Nationalstaat auch von der Institution des Bundesrats.
Dort saßen die deutschen Fürsten und Städtevertreter. Das konservative Preußen als größter deutscher Staat besaß die Vorherrschaft im Bundesrat.
Redaktion: Ronald Feisel