Nur einige Fragen, die in den 1950er Jahren nach den Starts der ersten künstlichen Satelliten die Erdbewohner bewegten. Auf Vorschlag des US amerikanischen Außenministers richtete die Generalversammlung 1958 ein Komitee ein, dass Grundlagen für die friedliche Nutzung des Weltalls erarbeiten und einen rechtlichen Rahmen erschaffen sollte.
Neun Jahre später war es soweit, die Weltraumverfassung, die Magna Charta des Weltraumrechts, wurde in London unterzeichnet und trat für einige Staaten am 10. Oktober 1967 in Kraft. Deutschland trat dem Vertrag erst vier Jahre später bei.
Redaktion: Michael Rüger
Und nur wenige Jahre später der nächste Schock für die Amerikaner: Am 12. April 1961 fliegt der Moskauer Kosmonaut Juri Gagarin als erster Mensch ins All. Die erste Erdumrundung – und wieder sind die Russen schneller. Wie soll man auf all die Neuerungen reagieren? Wem gehören eigentlich das All und die Planeten? Wer haftet für Schäden? Was ist mit militärischer Nutzung? Viele Fragen, die geklärt werden müssen.
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