Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Freitag. Kwasniok habe die Unparteilichkeit des Schiedsrichters sowie die Professionalität und Integrität der Video-Assistentin infrage gestellt, hieß es in der Begründung. Der Verein habe dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kwasniok hatte unter anderem gesagt, es gebe eine Vorgeschichte zwischen Paderborn und dem VfL Osnabrück und er glaube nicht, dass jemand aus Osnabrück bei dieser Vorgeschichte komplett unparteiisch sein könne. Kwasniok spielte dabei auf die Rivalität zwischen den beiden Vereinen an. Schiedsrichter Florian Heft, der die Partie geleitet hat, lebt laut DFB rund 30 Kilometer von Osnabrück entfernt.
Deutliche Kritik hatte Kwasniok auch an Video-Assistentin Katrin Rafalski geäußert. Kwasniok bezog sich vor allem auf eine Szene in der Schlussphase, als Herthas Abwehrspieler Deyovaisio Zeefuik Paderborn-Stürmer Sven Michel im Strafraum zu Fall gebracht hatte und Heft weiterspielen ließ.
Unsere Quellen:
Deutscher Fußball-Bund
Nachrichtenagentur SID