21. März 1871 - Erster Reichstag konstituiert sich

Stand: 21.03.2016, 00:00 Uhr

Nach der Kaiserproklamation am 18. Januar 1871 und der ersten Reichstagswahl am 3. März 1871 ist es soweit: Im Weißen Saal des Berliner Stadtschlosses "Unter den Linden" wird am Dienstag, dem 21. März 1871, um 13.00 Uhr die erste Sitzung des Deutschen Reichstages eröffnet. Empfangen werden die Abgeordneten von Kaiser Wilhelm I., der durch diese Ortswahl den Eindruck vermeiden will, er verdanke die Kaiserkrone seinen Untertanen. Deshalb findet die Konstituierung des neuen Gremiums nicht in dessen provisorischen Sitz, dem preußischen Abgeordnetenhaus, statt.

Wie der Kaiser ist auch die Reichsregierung nicht parlamentarisch legitimiert: Kanzler und Minister werden nicht - wie in England und Frankreich - von den Mehrheitsfraktionen im Parlament bestimmt, sondern ausschließlich vom Kaiser eingesetzt oder entlassen. "Das ist eine der großen verfassungsmäßigen Schwächen des Reichstags in Deutschland", sagt Historiker Andreas Biefang, Mitarbeiter der Parlamentarismuskommission, einer Forschungseinrichtung des Deutschen Bundestags. In seiner Macht wesentlich beschränkt worden sei der Reichstag auch durch den Bundesrat, damals die Versammlung der Reichsfürsten. "Der Bundesrat war so eine Art konservatives Bollwerk gegen die Demokratisierungstendenzen, die man vom Reichstag eben auch befürchtete."

Nur ein Feigenblatt für die preußische Elite?

Einige Historiker sehen im Reichstag kaum mehr als ein Feigenblatt für die autoritäre Herrschaft der preußisch-aristokratischen Elite. "Auf der anderen Seite darf man nicht übersehen", sagt Historiker Biefang, "dass der Reichstag 1871 die einzige nationale Institution war, die von Anfang an dort war." Zu Beginn ist das Gremium im preußischen Abgeordnetenhaus, dann für mehr als 20 Jahre in der umgebauten ehemaligen Königlichen Porzellanmanufaktur in der Leipziger Straße und ab 1894 schließlich im heute weltbekannten Bau von Paul Wallots untergebracht.

Die Zusammensetzung des Reichstages selbst beruht auf einer verhältnismäßig fortschrittlichen Regelung: Für die Wahlen gilt das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht, wie es 1849 die Deutsche Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche beschlossen hat. Nirgendwo in Europa gibt es 1871 ein vergleichbar demokratisches Wahlrecht. Dennoch bestehen deutliche Einschränkungen: Wählen dürfen nur Männer, die das 25. Lebensjahr vollendet haben. Ausgeschlossen sind jedoch drei Personengruppen: Neben Frauen sind auch Soldaten im aktiven Militärdienst vom Urnengang ausgeschlossen. Damit soll eine Politisierung des Heeres vermieden werden. Auch Männer, die von der kommunalen "Armenfürsorge" abhängig sind, dürfen nicht wählen. Sie gelten als politisch manipulierbar.

Reden werden ausführlich abgedruckt

Die freie und geheime Wahl ist zumindest in den Anfangsjahren ebenfalls nicht gesichert. Wahlurnen und Wahlkabinen werden erst mit der Wahlrechtsreform von 1903 eingeführt. Darüber hinaus gilt im großen konservativen Preußen bis zum Zusammenbruch des Kaiserreichs im November 1918 das ungleiche und indirekte Dreiklassenwahlrecht. Auch das Mehrheitswahlrecht und die Wahlkreiseinteilung verschiebt die politischen Kräfteverhältnisse zugunsten der Konservativen. Leidtragende sind die Linken: Die Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands (SAPD) ist bereits 1890, noch vor ihrer Umbenennung in SPD, die nach Zahl der Wähler stärkste Partei, hat aber längst nicht die entsprechende Zahl an Sitzen im Reichstag. Erst 1912 wird die SPD auch dort stärkste Fraktion.

Dennoch verfügt der Reichstag nach Ansicht von Historiker Biefang über eine hohe symbolische Macht: Die Plenarsaaldebatten seien im Alltag des Kaiserreiches präsent gewesen. Der Grund: Die Sitzungen werden stenografiert. Meist stehen die Reden der Abgeordneten noch am selben Abend eins zu eins in der Zeitung, dem Leitmedium des Kaiserreichs. Zudem ist der Reichstag der Öffentlichkeit zugänglich. Es gibt eine gut genutzte Zuschauertribüne mit rund 300 Plätzen. Die Abgeordneten werden zwar mit Interesse beobachten, aber wohl nicht beneidet: Lange Zeit bekommen diese keine Diäten und haben weder Mitarbeiter noch eigene Büros.

Stand: 21.03.2016

Programmtipps:

Auf WDR 2 können Sie den Stichtag immer gegen 9.40 Uhr hören. Wiederholung: von Montag bis Samstag um 18.40 Uhr. Der Stichtag ist nach der Ausstrahlung als Podcast abrufbar.

"ZeitZeichen" auf WDR 5 (9.05 Uhr) und WDR 3 (17.45 Uhr) erinnert am 21. März 2016 ebenfalls an die Konstituierung des ersten Reichstags. Auch das "ZeitZeichen" gibt es als Podcast.