Sauberkeit steht in der Bundesrepublik der 50er Jahre hoch im Kurs. Auf den Kinoleinwänden regiert die reine Idylle, die beschmutzte Vergangenheit liegt gefühlte tausend Jahre zurück und gegen tiefbraune Flecken auf weißen Westen wirken so genannte Persilscheine wahre Wunder. Nicht weiter erstaunlich also, dass ausgerechnet ein Waschmittel, dessen Name sich aus seinen Bestandteilen PERborat und SILikat ableitet, als erstes Produkt im deutschen Werbefernsehen präsentiert wird.Der Hörfunk strahlt schon seit 1949 Werbung aus. In den Fernsehanstalten dagegen denkt man mit höchst gemischten Gefühlen über die neue Einnahmequelle nach. "Das Soll des Mediums sei, dass die Kraft von Bild und Wort das Gute wirke", schreibt Adolf Grimme, Chef des Nordwestdeutschen Rundfunks (NWDR), dem Fernsehen 1953 ins Stammbuch. Doch gegen die lockende Macht der boomenden Wirtschaft, die unbedingt auf die Mattscheibe will, haben die Bedenkenträger keine Chance. Obwohl die deutschen Zeitungsverleger Sturm laufen gegen die neue Konkurrenz, sendet der Bayerische Rundfunk am 3. November 1956 den ersten Werbespot im deutschen Fernsehen.Um 19.30 Uhr, in der eigens als Reklameinsel kreierten Sendung "Zwischen halb und acht", stehen die Volksschauspieler Liesl Karlstadt und Beppo Brehm als Wirtshausgäste vor einem plötzlichen Problem. Beppo hat gekleckert. - "Aber ich bitte sie, das kann doch vorkommen", tröstet die hilfreiche Bedienung. "Dafür gibt's ja gottseidank Persil. Nicht wahr, gnädige Frau? Wünsche weiterhin gutes Weißen." - "Siehst Liesl, das ist eben der Unterschied zwischen dir und dem feinen Mann. Du machst gleich ein Trara und der gebildete Mensch sagt nur: Persil, Persil und nichts anderes." - Gong.
Die Zeitungsverleger schäumen daraufhin vor Wut, protestieren gegen die ihrer Ansicht nach ungerechtfertigte Ausweitung der Tätigkeit einer öffentlich-rechtlichen Anstalt. Sie gehen vor Gericht, um ein Verbot zu erwirken, doch die Klage wird abgewiesen. Ab Oktober 1957 ziehen dann auch die anderen Anstalten der ARD mit eigenen Werbesendungen nach. Zahlreiche weitere Klagen der Zeitungsverleger folgen, bis 1964 eine Kommission des Deutschen Bundestags urteilt: "Die Zeitungen haben keine Werbekunden an das Fernsehen verloren. Das Fernsehen hat keine Wettbewerbsverzerrungen verursacht, sondern nur Anteilsverschiebungen."
Stand: 03.11.06