Stichtag

10. März 1994 - Streichung des "Schwulen-Paragrafen" 175

"Die Schmach des Jahrhunderts" betitelt Kurt Hiller 1922 seine Streitschrift gegen den § 175 des Strafrechts. Was der Mitbegründer der homosexuellen Bürgerrechtsbewegung nicht ahnen kann: Der berüchtigte "Schwulen-Paragraf" wird nicht nur die Weimarer Republik, das Dritte Reich und die Gründung der Bundesrepublik überleben, sondern auch ihn selbst. Als der Publizist 1972 in Hamburg stirbt, hat die Schmach immer noch Gesetzeskraft.

Erst 22 Jahre nach Hillers Tod 1972 wird Artikel 3 des Grundgesetzes ("Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich") auch für Homosexuelle ohne Einschränkung gültig. Am 10. März 1994 verkündet Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Bundestag: "Das ist heute doch ein historischer Tag. (…) Denn endlich kommen wir heute dazu, den…historisch belasteten § 175 StGB abzuschaffen."

Drastische Verschärfung im Dritten Reich

1871 erklärt das Strafrecht des neu gegründeten Kaiserreichs "widernatürliche Unzucht zwischen Personen männlichen Geschlechts" zum Verbrechen. Als Strafe droht Gefängnis oder gar die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte. Knapp 10.000 Homosexuelle müssen bis zum Ende des Deutschen Reichs 1918 für ihre "unnatürliche" Veranlagung büßen. In der Weimarer Republik blüht das schwule Leben auf – trotz des weiter gültigen §175 StGB. Berlin wird zum Eldorado der Homo-Szene, mit Bars und Cabarets, ja sogar mit Zeitschriften, die Texte homosexueller Autoren veröffentlichen. Die Zeiten für schwule Liebe scheinen rosig zu werden – selbst dann noch, als die Nationalsozialisten an die Macht kommen.

Hitler duldet Homosexuelle zunächst sogar in den eigenen Reihen, wie etwa seinen Gefolgsmann Ernst Röhm. Doch 1934, nach dem angeblichen Putsch des SA-Chefs und seiner vom Führer angeordneten Ermordung, ändert sich die moralische Marschrichtung drastisch. Der § 175 wird derart verschärft, dass bereits eine flüchtige Berührung, ein Kuss oder der bloße Verdacht des Schwulseins reichen, um ins Zuchthaus oder gleich in ein Konzentrationslager zu kommen. Allenfalls reichswichtige Künstler wie der homosexuelle Gustaf Gründgens dürfen noch mit stillschweigender Duldung des Regimes rechnen.

Die DDR war schneller

Der homosexuelle Jude Kurt Hiller dagegen landet umgehend im KZ. Doch er kommt auf Fürsprache von Ober-Nazi Rudolf Hess frei und kann nach London flüchten. Rund 100.000 Homosexuelle werden bis 1945 verschleppt und gefoltert, etwa 15.000 der mit einem rosa Winkel gebrandmarkten Opfer werden umgebracht. Wie viele andere Gesetzte überdauert auch der §175 das Ende des Dritten Reichs. Das Bundesverfassungsgericht urteilt in den 50er Jahren sogar, der Paragraf sei "formell ordnungsgemäß erlassen worden und nicht in dem Maße nationalsozialistisch geprägtes Recht, dass ihm in einem freiheitlich-demokratischen Staate die Geltung versagt werden muss".

Eine erste Wende bringt die Strafrechtsreform von 1969, die Homosexualität unter Erwachsenen straffrei stellt. Doch die meisten Deutschen verurteilen die "175er" unverändert als pervers oder krank. Schwule müssen weiter ein pseudo-bürgerliches Doppelleben führen oder sich mit einer mehr oder weniger verachteten Exoten-Existenz abfinden. Erst nach der deutschen Einheit verschwindet der § 175 durch die Angleichung der Gesetze in den alten und neuen Bundesländern vollständig. Zur großen Erleichterung der ostdeutschen Schwulen, denn die DDR hatte den "historisch belasteten" Paragraphen bereits 1988 ersatzlos gestrichen.

Stand: 10.03.2014

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