Die Revision arbeitet weisungsfrei und ist nur den Gesetzen sowie den Bestimmungen des WDR unterworfen. Sie ist unmittelbar dem Intendanten unterstellt.
Der Jahresprüfungsplan der Revision orientiert sich an den Risiken und Zielen des WDR.
Der Intendant, der Verwaltungsrat und die Verwaltungsdirektorin können die Revision in Sonderfällen beauftragen. Die Revision prüft auch bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten, Vermögensschäden oder Korruption.
Der WDR hat umfassende Maßnahmen zur Korruptionsvorsorge und ein Compliance Management etabliert. Dazu gehören die Berufungen eines externen Ombudsmanns als Ansprechpartner für Beschäftigte, Lieferanten und Dritte und eines Anti-Korruptionsbeauftragten.
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