Köln / 24. Oktober 2016. "Zu den wichtigsten Zielen des Rundfunkrats gehört die Sicherung von Meinungs- und Medienvielfalt sowie der Schutz vor Diskriminierung" betont Ruth Hieronymi, Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats. "Dies waren auch die entscheidenden Kriterien bei der intensiven Beratung der Richtlinien für Kooperationen des WDR mit Dritten, über die der WDRRundfunkrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen hat."
Gerade die dauerhafte Zusammenarbeit eines großen, öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieters wie dem WDR mit anderen Medienanbietern birgt zwar große Chancen für die journalistische Arbeit, doch solche Kooperationen können auch Risiken für Meinungsvielfalt und Wettbewerb mit sich bringen. Um diese Nachteile zu vermeiden, sieht das seit Mitte Februar novellierte WDR-Gesetz nun vor, dass der Sender Richtlinien zu Rahmenbedingungen und zur vertraglichen Ausgestaltung von erheblichen oder auf Dauer angelegten Kooperationen erlässt. Diese Richtlinien muss der Intendant dem Rundfunkrat zuvor zur Genehmigung vorlegen, wie in der heutigen Sitzung erstmals geschehen. Auf Grundlage einer positiven Stellungnahme des Verwaltungsrats hat der WDR-Rundfunkrat dem Entwurf des Intendanten für die Richtlinien des WDR zugestimmt.
Die Richtlinien berücksichtigen die gesetzlichen Vorlagen und inhaltliche Anregungen des Programmausschusses des WDR-Rundfunkrats. Diese betreffen die Sicherung der redaktionellen Freiheit bei der Auswahl der Partner, den Schutz vor Diskriminierung im Wettbewerb und die regelmäßige Prüfung, ob sich durch Kooperationen des WDR faktisch Vielfaltverengungen ergeben.
Der Sender ist nach § 7 Absatz 2 WDR-Gesetz verpflichtet, die beschlossenen Richtlinien in seinem Internetauftritt zu veröffentlichen. Darüber hinaus wird der Intendant mindestens einmal jährlich dem Rundfunkrat über die Zusammenarbeit mit anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern und mit Dritten berichten.