Die nächste Amtsperiode des WDR-Rundfunkrats beginnt am
2. Dezember 2016 und dauert fünf Jahre. Das WDR-Gesetz schreibt vor, dass sich das öffentlich-rechtliche Aufsichtsgremium dann aus 58 Mitgliedern zusammensetzt, die von gesellschaftlichen Institutionen entsandt sind, welche vom Gesetz festgelegt sind bzw. vom Landtag NRW ausgeschrieben werden. Um zwei weitere Mitgliedschaften können sich zum ersten Mal Einzelpersönlichkeiten beim Gremium direkt bewerben. Die Kandidat/innen sollten Kenntnisse auf dem Gebiet des Rundfunks und der Telemedien haben.
Die Ausschreibungsfrist für diese, direkt vom Rundfunkrat zu wählenden Mitglieder startet heute und endet am 1. Juni 2016. Bewerben können sich Personen, die nicht unter § 13 Abs. 3 bis 5 WDR-Gesetz fallen. Vom Rundfunkrat ausgeschlossen sind danach Regierungsmitglieder, Parteivorstände, politische - und die meisten Wahlbeamt/innen, Mitarbeiter/innen und Gremienmitglieder des WDR und anderer Rundfunkanbieter oder einer Landesmedienanstalt sowie Personen, bei denen wirtschaftliche oder sonstige Interessenkonflikte bestehen. Auch ehemalige und derzeit amtierende Mitglieder des WDR-Rundfunkrats können nicht direkt vom Gremium für die nächste Amtsperiode gewählt werden.
Ausführliche Informationen zum Bewerbungsverfahren und zu den erforderlichen Angaben finden sich auf der Internetseite des Gremiums unter wdr-rundfunkrat.de.
Nachfragen bitte an:
Ruth Hieronymi, Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats
Geschäftsstelle
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Tel: 0221/220-5600
Mail: rundfunkrat@wdr.de