Der WDR-Rundfunkrat hat seine Beratungen über die Konsequenzen für die WDR-Gremien aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag fortgesetzt und in öffentlicher Sitzung am 22. August 2014 ein Zwischenfazit vorgelegt.
In ihrem Bericht aus der eigens eingerichteten Arbeitsgruppe der WDR-Gremien betonte Rundfunkratsvorsitzende Ruth Hieronymi, dass die zentrale Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach ausreichender Staatsferne der Gremien jetzt schon erfüllt ist. Die sogenannte „Drittelregelung“ als Höchstgrenze für staatsnahe Mitglieder wird in der nordrhein-westfälischen Mediengesetzgebung seit langem erfüllt. Anders als in den ZDF-Gremien sind im WDR darüber hinaus Regierungsvertreter in den Gremien ausgeschlossen. Beraten wurde über Regelungen auf Ausschussebene und bei den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden.
Ebenso hob die Rundfunkratsvorsitzende hervor, dass die vom Bundesverfassungsgericht genannten Transparenzanforderungen durch den WDR-Rundfunkrat schon heute weitgehend erfüllt sind. Ein Beispiel sei die öffentlich durchgeführte Sitzung, die künftig nach den Vorgaben der nordrhein-westfälischen Landesregierung als Regelfall zu erwarten sei. Auch der jetzt schon umfangreiche Online-Auftritt des WDR-Rundfunkrats werde in der nächsten Zeit noch weiter ausgebaut.
Als „Blaupause“ für die Regelungen der WDR-Gremien bezeichnete Hieronymi das im Juli 2014 im Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedete Landesmediengesetz NRW, in dem die wesentlichen Forderungen aus Karlsruhe – hier für die Aufsichtsgremien für den privaten Rundfunk in NRW – bereits rechtlich umgesetzt worden sind. Ein wichtiger Punkt sind hier die Vorschläge der Landesregierung NRW zur Dynamisierung der Gremien, auf die sich der WDR-Rundfunkrat nun vorbereiten wird.
Das Gremium beschloss, die Beratungen auch im Dialog mit den medienpolitischen Akteuren auf Landes-, Bundes- und Europaebene fortzusetzen. Der nächste Bericht im Plenum ist für den Herbst 2014 vorgesehen.
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