1. Qualitätsrichtlinie für ARD-Angebot beschlossen
Der WDR-Rundfunkrat hat die Qualitätsrichtlinie für das Gemeinschaftsangebot der ARD beschlossen. Die vom neuen Medienstaatsvertrag vorgegebene Richtlinie definiert inhaltliche und formale Qualitätsstandards sowie einheitliche Verfahren zu deren Überprüfung – sie wurde gemeinschaftlich über die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD erarbeitet und soll von allen Rundfunkräten der neun Landesrundfunkanstalten einheitlich erlassen werden. Die Qualitätsvorgaben orientieren sich an der Auftragsbeschreibung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie an den Wertedimensionen, denen sich die ARD als öffentlich-rechtlicher Medienverbund verpflichtet fühlt. Die konkrete Umsetzung dieser Maximen im Programm obliegt den jeweiligen Programmverantwortlichen.
Die Qualitätsrichtlinie ist hier abrufbar. Sie tritt in Kraft, wenn die Rundfunkräte aller ARD-Landesrundfunkanstalten zugestimmt haben.
2. Vorbereitung der Intendantenwahl
Voraussichtlich am 27. Juni 2024 wird der WDR-Rundfunkrat einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin für Tom Buhrow im Amt des WDR-Intendanten wählen. Darauf hat sich das Gremium in seiner aktuellen Sitzung verständigt. Der Rundfunkrat beauftragte sein Erweitertes Präsidium als Findungskommission. Diese wird die weiteren Vorbereitungen für die Wahl treffen. Zu den Aufgaben der Findungskommission gehören unter anderem die Vorbereitung einer öffentlichen Ausschreibung sowie die aktive Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten. Der vollständige Beschluss ist auf der Website des Rundfunkrats veröffentlicht. Intendant Tom Buhrow hatte dem Rundfunkrat in der Dezember-Sitzung mitgeteilt, dass er sein Amt ein halbes Jahr vor dem regulären Ende seiner Amtszeit zur Verfügung stellen und damit bereits Ende 2024 in den Ruhestand gehen möchte.
3. Programmbeschwerden zu ‚Quarks – Science Cops‘ und Sportschau-Übertragung der Hockey-Europameisterschaft abgelehnt
Der WDR-Rundfunkrat konnte in den zwei vorliegenden Programmbeschwerden keinen Verstoß gegen die gesetzlichen Programmgrundsätze feststellen. Ein Kritiker erhob Programmbeschwerde gegen eine Folge von ‚Quarks – Science Cops‘ mit dem Titel „Der Fall Infraschall – machen Windräder krank?“, die am 3. Juni 2023 auf dem YouTube-Kanal des Formats veröffentlicht wurde. Die Sendung setzt sich kritisch mit der Behauptung auseinander, Windkraftanlagen würden für den Menschen schädlichen Infraschall erzeugen. In diesem Zusammenhang wurden auch öffentliche Äußerungen der Bundesinitiative ‚Vernunftkraft e.V.‘ untersucht, die diese Auffassung ebenfalls vertritt und als dessen Sprecher der Beschwerdeführer auftritt. Er wirft dem Beitrag u.a. Unsachlichkeit und eine wissenschaftlich nicht haltbare Bewertung vor. Zudem sei der Initiative keine Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt worden und auf den Social-Media-Kanälen von ‚Quarks‘ gepostete Darstellungen des Vereins gelöscht worden. Petra Kammerevert, Vorsitzende des Programmausschusses, erläuterte gegenüber dem Rundfunkrat, dass das Format den Sachverhalt aus Sicht des Ausschusses umfassend darstelle. Insbesondere die zielgruppenorientierte Machart der Sendung habe zu diesem Verständnis beigetragen. Es sei erkennbar, dass die Redaktion die Informationen sorgfältig und mit wissenschaftlicher Unterstützung auf Inhalt, Herkunft und Wahrheitsgehalt geprüft habe.
Die zweite Programmbeschwerde bezog sich auf die Sportschau-Übertragung der Hockey-Europameisterschaft der Damen vom 26. August 2023. Der Beschwerdeführer beanstandet, dass die Sportschau mit Lisa Altenburg eine „bezahlte Kritikerin“ zu Wort kommen habe lassen, die zugleich die Ehefrau des Damen-Bundestrainers ist. Frau Altenburg habe aufgrund ihrer Beziehung zum Bundestrainer nicht als unabhängige und kritische Expertin auftreten können.
Wichtig seien in dieser Konstellation vor allem die Frage der Transparenz sowie die Rolle gewesen, in der Frau Altenburg in der Sendung aufgetreten sei, erläuterte Petra Kammerevert. Ihre Ehe mit dem Hockey-Bundestrainer Valentin Altenburg sei in der Sendung vielfach transparent gemacht worden. Außerdem sei Frau Altenburg aufgrund ihrer sportlichen Leistungen mit rund 150 Einsätzen in der Hockey-Nationalmannschaft von der Redaktion als Expertin angefragt worden. Eine Expertin könne im Gegensatz zu einer Moderatorin durchaus durch eine subjektive Einschätzung Impulse zur einer öffentlichen Debatte liefern – ein Honorar habe Frau Altenburg für ihren Einsatz nicht erhalten.
4. Aufsichtsratsvorsitzende berichtet aus der WDR mediagroup
Julia Dalhoff-Schereik, Mitglied des Rundfunkrats und Vorsitzende des Aufsichtsrats der WDR mediagroup GmbH, berichtete dem Rundfunkrat über die wirtschaftliche Situation der 100-prozentigen Tochtergesellschaft des Westdeutschen Rundfunks. Der Medienwerbemarkt, dessen Größe auch den Umsatz der WDR mediagroup beeinflusse, stehe in Wechselwirkung mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Trotz der verschärften konjunkturellen Rahmenbedingungen mit steigenden Preisen habe sich das Unternehmen in seinem Kerngeschäft der Werbezeitenvermarktung 2022 solide behaupten und die Erwartungen sogar übertreffen können. Die WDR mediagroup vermarktet die Werbezeiten in den Programmen der WDR-Hörfunkwellen 1LIVE und WDR 2 sowie die TV-Sponsoringumfelder im Ersten. Gemäß WDR-Gesetz sind die Aufsichtsgremien der Beteiligungsunternehmen des WDR nach Möglichkeit auch mit Mitgliedern des Rundfunkrats zu besetzen. Zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erfolgte die Beratung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung.
5. ARD trägt knapp 8 Mrd. Euro zur deutschen Wirtschaft bei
Verwaltungsdirektorin Dr. Katrin Vernau stellte dem Rundfunkrat die wesentlichen Ergebnisse eines Gutachtens zum volkswirtschaftlichen Nutzen der ARD vor. Das Gutachten des Darmstädter WifOR-Instituts beziffert die positiven Effekte für die deutsche Volkswirtschaft anhand verschiedener Kennzahlen.
Kernaussagen des Gutachtens: Der Wertschöpfungsfaktor beträgt 1,88. Das bedeutet, dass für jeden Euro, den die ARD direkt erwirtschaftet, weitere 1,88 Euro indirekt und induziert erwirtschaftet werden. Darüber hinaus sichert die ARD über 77.000 Arbeitsplätze und bezieht 97 Prozent ihrer Vorleistungen aus Deutschland („Made in Germany“). Insgesamt trug die ARD im Jahr 2022 mit insgesamt knapp 8 Milliarden Euro zum nationalen Bruttoinlandsprodukt bei. In den Wertschöpfungseffekten der ARD sind neben der direkten Bruttowertschöpfung auch indirekte und induzierte Ausstrahleffekte enthalten. Die direkte Bruttowertschöpfung bezieht sich dabei auf den unmittelbaren Beitrag der ARD zur Volkswirtschaft auf Basis ihrer Umsätze und Ausgaben. Indirekte Effekte sind die Auswirkungen auf andere Unternehmen oder Wirtschaftszweige, die von den Aktivitäten der ARD profitieren, zum Beispiel bei Auftragsproduktionen von Filmen. Induzierte Effekte sind Auswirkungen auf die Wirtschaft durch die Ausgaben der Beschäftigten, die direkt oder indirekt mit der ARD verbunden sind – beispielsweise Konsumausgaben in den Wirtschaftsbereichen Einzelhandel und Dienstleistungen. Auch für die deutsche Gesellschaft bringt die ARD Vorteile – unter anderem in den Bereichen Inklusion, Wissensvermittlung und Bildung. Das vollständige Gutachten ist hier abrufbar.
6. Ausblick
Die nächste Sitzung des WDR-Rundfunkrats findet am 22. Februar 2024 statt, voraussichtlich im Wallraf-Richartz-Museum in Köln.
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