Organisation und Tätigkeit des WDR sind durch das WDR-Gesetz geregelt, das vom Landtag Nordrhein-Westfalen als zuständigem Landesgesetzgeber beschlossen wird.
Konkretisierende Regelungen finden sich in der WDR-eigenen Satzung, die der Rundfunkrat erlässt.
Außerdem hat sich der Rundfunkrat eine Geschäftsordnung gegeben und eine Reisekostenordnung für die Mitglieder des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats des WDR beschlossen.
- Das WDR-Gesetz [PDF, 316,0 KB] | download
- Satzung des WDR [PDF, 203,2 KB] | download
- Reisekostenordnung der WDR-Gremien [PDF, 15,3 KB] | download
- Geschäftsordnung des WDR-Rundfunkrats [PDF, 34,6 KB] | download
- Compliance-Richtlinie des WDR-Rundfunkrats [PDF, 108,4 KB] | download
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