Beschluss des WDR-Rundfunkrats in der Sitzung am 18. Januar 2024
Der WDR-Rundfunkrat beauftragt gemäß § 17 Abs. 4 Satz 7 WDR-Gesetz das Erweiterte Präsidium, in Funktion einer Findungskommission die folgenden Aufgaben zur Vorbereitung der Wahl einer Intendantin oder eines Intendanten eigenständig durchzuführen:
- Verständigung auf die eigene Arbeitsweise in der Findungskommission nach Maßgabe der für den Rundfunkrat geltenden Regelungen
- Vorbereitung einer öffentlichen Ausschreibung; Entwurf des Ausschreibungstexts und Festlegung der Veröffentlichungsorte; Durchführung der Ausschreibung im Zeitraum April/Mai 2024, die vier Wochen nicht unterschreiten soll
- aktive Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten durch die Findungskommission; Vorschläge vonseiten der Mitglieder des Rundfunkrats können vertraulich an den Vorsitzenden gerichtet werden.
- Sichtung und Prüfung der eingehenden schriftlichen Bewerbungen und Entscheidung über die Einladung zu Bewerbungsgesprächen mit der Findungskommission
- Führen von Bewerbungsgesprächen mit infrage kommenden Kandidatinnen und Kandidaten
- Unterbreitung von Wahlvorschlägen: Die Findungskommission soll dem Rundfunkrat mindestens drei geeignete Personen zur Wahl vorschlagen.
An der Findungskommission nehmen die Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats mit beratender Stimme teil.
Die von der Findungskommission vorgeschlagenen Personen erhalten in der Wahlsitzung Gelegenheit, sich dem Rundfunkrat persönlich vorzustellen und Rückfragen zu beantworten. Der Rundfunkrat wählt sodann die Intendantin oder den Intendanten aus den Vorschlägen der Findungskommission. Es dürfen nur Personen vorgeschlagen und gewählt werden, die eine aussagekräftige schriftliche Bewerbung eingereicht haben. Die Bewerbungen der von der Findungskommission zur Wahl vorgeschlagenen Personen werden zur Wahlsitzung als Vorlagen im Web-Portal des Rundfunkrats bereitgestellt. Alle eingegangenen Bewerbungen stehen für Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Rundfunkrats nach Ablauf der Bewerbungsfrist bis zur Wahl zur persönlichen, vertraulichen Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Rundfunkrats – nach Terminabsprache – zur Verfügung.
Der Rundfunkrat ist in seinen Sitzungen bis zur Wahl stets über den Verfahrensstand zu informieren. Die Wahl einer Intendantin oder eines Intendanten durch den Rundfunkrat für die sechsjährige Amtsperiode vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2030 wird für die Sitzung am 27. Juni 2024 angestrebt.