Die KfW-Banker, die für die Transaktion von 300 Millionen Euro an die insolvente US-Bank Lehman Brothers verantwortlich sind, müssen sich einige sehr unangenehme Fragen gefallen lassen. Schließlich haben sie Geschäfte mit einem bekanntermaßen insolventen Unternehmen gemacht. Dagegen traf etwa rund 2.000 Kunden im November 2007 der Insolvenzantrag des Bochumer Küchenherstellers Astro völlig unvorbereitet. Auch sie mussten zum Teil viel Geld abschreiben - Anzahlungen für Küchen, die nie geliefert worden sind.
"Wer einem Unternehmen Geld gibt, das kurz vor der Pleite steht, bleibt meistens auf dem Schaden sitzen", sagt Hartmut Strube, Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW. "Da macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob ich ein kleiner Privatmann oder ein großes Unternehmen bin."
Teurer Tippfehler
Zum Glück kommen solche Fälle eher selten vor. Häufiger sind da schon vermeintlich "kleine" Flüchtigkeitsfehler von Bankkunden, die sich zu großen Problemen auswachsen können. Erst vor wenigen Monaten musste ein Münchner Bankkunde erfahren, dass ein Tippfehler beim Online-Banking teuer werden kann. Der Mann wollte 1.800 Euro auf das Girokonto eines Geschäftspartners überweisen, gab dabei aber versehentlich eine falsche Kontonummer an.
Sein Pech: Das Konto gab es tatsächlich, das Geld wurde einer notorisch klammen Kundin gutgeschrieben, die sich über den Geldsegen freute und alles sofort ausgab. Die Bank wollte den Schaden nicht erstatten - und bekam Recht. Das Münchner Amtsgericht entschied, dass die Empfängerbank beim "beleglosen Zahlungsverkehr" (also beim Online-Banking) nicht verpflichtet ist, Kontonummer und Empfängernamen abzugleichen.
"Sofort reagieren und beten"
"In anderen Fällen haben die Gerichte auch anders geurteilt", sagt Strube. Aber grundsätzlich zeige der Fall, dass die Banken immer stärker versuchten, Verantwortung auf ihre Kunden abzuwälzen. Deshalb gelte, wenn sich bei einer Überweisung ein Fehler eingeschlichen hat: "Sofort reagieren und beten." Wer zum Beispiel aus Versehen statt 120 Euro 1200 Euro überweist, müsse seiner Bank umgehend telefonisch oder per Fax eine "Gegenweisung" erteilen, die den ursprünglichen Auftrag aufhebt. Eine Rückbuchung sei aber nur möglich, solange die Summe noch nicht endgültig auf dem Empfängerkonto angekommen ist. Beim Online-Banking würden die Überweisungen mittlerweile aber so schnell bearbeitet, dass eine "Gegenweisung" fast immer zu spät kommt. Bei der Überweisung auf Papier seien die Aussichten auf eine Rückbuchung etwas besser.
Einzugsermächtigung ist sicherer
Gebe der unrechtmäßige Empfänger das Geld nicht freiwillig zurück, stünden die Chancen schlecht. "Wenn er das Geld schon ausgegeben hat und bei ihm sonst nichts zu holen ist, dann ist es meistens futsch", erklärt Strube. Deshalb empfiehlt der Finanzjurist, so viele Zahlungen wie möglich per Einzugsermächtigung oder Abbuchungsauftrag zu leisten. "Bei berechtigten Reklamationen kann ich das Geld noch sechs Wochen später zurückfordern."
Trotz des spektakulären Fehlers der KfW-Bank: Kunden brauchen sich nicht übermäßig zu sorgen, wenn sie durch eine Panne der Bank geschädigt werden - wenn ein Betrag zum Beispiel doppelt abgebucht wird. Strube: "Gewöhnlich werden solche Fehler schnell wieder reguliert."