Vorwürfe gegen Bundeskriminalamt
Verteidigung plädiert auf Freispruch
Stand: 12.11.2008, 17:42 Uhr
Im Prozess gegen den mutmaßlichen "Kofferbomber" Youssef El-H. hat die Verteidigung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf den Freispruch des angeklagten 24-jährigen Libanesen gefordert.
Von Peter Schneider
Die Verteidiger räumten ein, dass sich Youssef El-H. am Bau der Sprengsätze beteiligt habe. Er habe aber gemeinsam mit seinem Komplizen Jihad H. von dem Plan, tatsächlich Bombenanschläge in Regionalbahnen zu begehen, letztlich Abstand genommen, argumentierten die beiden Anwälte von El-H., Bernd Rosenkranz und Johannes Pausch in ihrem Plädoyer: "Sie wollten nur zeigen, was sie können."
Rosenkranz betonte nochmal, dass die Bomben nur Attrappen gewesen seien. Sein Mandant und sein mutmaßlicher Komplize Jihad H. hätten der Öffentlichkeit mit den von ihnen gebauten Bomben lediglich einen Schrecken einjagen wollen. Ihr Plan sei es gewesen, aus Protest gegen die in Zeitungen veröffentlichten Mohammed-Karrikaturen ein Zeichen zu setzen. Daher hätten beide Männer bewusst keinen Sauerstoff in die Propanflaschen gefüllt. Beide seien schließlich zu dem Schluss gekommen: "Es macht keinen Sinn, unschuldige Zivilisten zu töten."
Vorwürfe gegen Bundeskriminalamt
Das Bundeskriminalamt habe den Fall "aufgebauscht", um die politischen Bestrebungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zu unterstützen. Das Geständnis von Jihad H. in Beirut sei vermutlich durch Schläge oder die Androhung von Folter erzwungen worden, so der Anwalt. "Reuevoll zu gestehen passt nicht zu arabischer Art. Das lässt sich nur durch massive Gewalt erklären", so Rosenkranz.
Anklage fordert lebenslange Haft
Die Anklage - vertreten durch die Bundesanwaltschaft - hatte in ihren Plädoyers noch eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Bundesanwältin Duscha Gmel sagte, die Anklage sehe es als erwiesen an, dass sich el H. des versuchten mehrfachen Mordes und der versuchten Herbeiführung eines Sprengstoffanschlages schuldig gemacht hätten. Zusammen mit seinem Komplizen habe er möglichst viele Menschen töten wollen. Dabei sei ihnen lediglich ein handwerklicher Fehler unterlaufen.
Am nächsten Verhandlungstag, dem 18. November, will der Angeklagte sein Schlusswort vortragen. Ursprünglich war dies direkt im Anschluss an das Plädoyer vorgesehen. Damit verzögert sich auch die Urteilsverkündung, die nun für den 26. November angesetzt ist.