Am 24. Juli 2010 war es beim Technofestival Loveparade in Duisburg zu einer Massenpanik gekommen, bei der 21 Menschen starben und mindestens 652 verletzt wurden. Der Strafprozess beginnt am Freitag (08.12.2017, 9:30 Uhr) vor dem Landgericht Duisburg.
Warum beginnt der Prozess erst jetzt?
Ein langes juristisches Ringen ging dem Prozess voraus. Das Landgericht in Duisburg hatte die nach jahrelangen Ermittlungen gefertigte Anklage zunächst mangels Erfolgsaussichten nicht zur Verhandlung zugelassen. Dagegen hatten die Staatsanwaltschaft und verschiedene Nebenkläger erfolgreich Beschwerde eingelegt.
Das Gericht hat bislang 111 Verhandlungstermine bis Ende 2018 bestimmt. Vorsitzender Richter ist Mario Plein.
Wer sitzt auf der Anklagebank?
Angeklagt sind vier Mitarbeiter der Veranstalterfirma Lopavent und sechs Bedienstete der Stadt Duisburg wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.
Die Staatsanwaltschaft wirft den vier leitenden Veranstalter-Mitarbeitern vor, ein ungeeignetes Zu- und Abgangssystem geplant zu haben. Vor allem die Rampe soll zu eng gewesen sein, um die vorhergesagten Besucherströme aufnehmen zu können. Bei der Stadt wird ein Dreier-Team des Bauamtes verantwortlich gemacht - sowie drei Vorgesetzte.
Wer ist nicht angeklagt?
Zu den Nicht-Angeklagten zählt Duisburgs Ex-Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU). Er war 2012 wegen des Desasters von den Bürgern seiner Stadt abgewählt worden.
Loveparade Unglück 2010: Adolf Sauerland (l.) und Rainer Schaller
Die Firma Lopavent des Fitnessketten-Unternehmers Rainer Schaller veranstaltete 2010 die Loveparade in Duisburg. Die Ermittler sahen schon sehr früh keine juristische Schuld bei Schaller und Sauerland - und auch nicht beim Einsatzleiter der Polizei. Alle drei werden wohl als Zeugen geladen.
Warum steht das Gericht unter Zeitdruck?
Die Verjährung der Straftaten droht. Bis zum 27. Juli 2020, zehn Jahre, nachdem das 21. Opfer starb, muss deshalb ein Urteil in erster Instanz vorliegen - sonst gehen alle Beschuldigten straffrei aus.
Wie hoch könnten die Strafen ausfallen?
Fahrlässige Tötungsdelikte können mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bestraft werden. Fahrlässige Körperverletzung kann bis zu drei Jahre Haft nach sich ziehen - bei einem Amtsträger sogar fünf Jahre.
Wo findet der Prozess statt?
In Düsseldorf. Weil in Duisburg kein geeigneter großer Gerichtssaal zur Verfügung stand, hat das Landgericht Duisburg einen Teil der Messe der Landeshauptstadt gemietet. Der Saal im ersten Stock der Messe bietet Platz für rund 500 Menschen.