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Raus aus dem Abo – so geht‘s

Stand: 18.02.2025, 06:00 Uhr

Probleme machen Abos vor allem, wenn sie gekündigt werden sollen. Rechtsanwalt Gereon Gromek verrät seine Tipps zur Kündigung.

Ob Fitness-Studio, Streaming-Anbieter oder Zeitschrift – viele Menschen haben heute oft eine ganze Reihe verschiedener Abos. Doch was müssen sie beachten, wenn sie ein Abo gar nicht mehr benötigen und wieder kündigen möchten?

Kündigungsfristen von Abo-Verträgen

Die Laufzeit von Abo-Verträgen beträgt häufig ein Jahr, aber auch Erstlaufzeiten von 24 Monaten sind zulässig. Im Anschluss daran verlängern sich die meisten Verträge automatisch. Jedoch nicht direkt um ein weiteres Jahr, sondern monatsweise.

Senior hält Telefon in der Hand

Telefonisch abgeschlossene Verträge können innerhalb der ersten zwei Wochen widerrufen werden.

Entscheidend sei auch wie und wo der Vertrag abgeschlossen wird´, meint Rechtsanwalt Gereon Gromek. Denn: Verträge, die an der Haustür, im Internet oder am Telefon zustande gekommen ist, können sie grundsätzlich innerhalb der ersten zwei Wochen nach Abschluss widerrufen.

Anders sei das, wenn sie einen Abo-Vertrag vor Ort unterschreiben – wie etwa im Fitness-Studio: „Dann muss man sich ab sofort an die im Vertrag vereinbarte Laufzeit halten.“

Ein vorzeitiger Ausstieg ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa wenn die Leistung nicht erbracht wird. „Wenn ich zum Beispiel im Fitness-Studio die Geräte nicht nutzen kann, weil es dort zu bestimmten Zeiten immer zu voll ist“, sagt Gromek. Krankheit oder Umzug hingegen berechtigen nicht zur Sonderkündigung.

Raus aus dem Abo – so geht‘s

Hier und heute 18.02.2025 08:40 Min. Verfügbar bis 18.02.2027 WDR

Was man bei der Kündigung beachten sollte

Wenn Verbraucher Abo-Verträge kündigen möchten, dann gebe es aber häufig Probleme, meint Gereon Gromek. Zwar seien Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, für online abgeschlossene Abos eine unkomplizierte Kündigung zu ermöglichen – leider werde dies aber immer noch häufig ignoriert.

Frau am Handy

Bei der Online-Kündigung empfiehlt es sich, einen Screenshot als Nachweis zu machen.

Daher sein Tipp: „Am besten man kündigt schriftlich per Einschreiben“. Wer online kündigt: „sollte von allem immer einen Screenshot machen“. So lasse sich im Nachhinein beweisen, dass tatsächlich gekündigt wurde.

Was man bei Abofallen beachten sollte

Ein großes Problem seien aber auch Abos, die Betroffene gar nicht abschließen wollten. So klagten laut Verbraucherzentrale auch im vergangenen Jahr wieder besonders viele Menschen über untergeschobenen Verträge – auch Abo-Fallen genannt.

Die Masche ist immer ähnlich: Betroffene bekommen einen Anruf, bei dem ihnen jemand ein Angebot für einen Strom- oder Telekommunikationsvertrag oder ein Zeitschriften-Abo macht. Und kurze Zeit später haben Sie den Vertrag über ein abgeschlossenes Abo im Briefkasten.

Post

Bei einer Abofalle sollte umgehend professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden.

„Die zweiwöchige Widerrufsfrist ist dann natürlich immer schon abgelaufen“, sagt Gromek. Trotzdem habe Betroffene gute Chancen, aus einer solchen Abo-Falle wieder herauszukommen. „Man sollte sich sofort professionelle Hilfe holen, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale“, sagt Gromek. „Anschließend widerspricht man, dass man einen solchen Vertrag eingegangen ist.“ Entsprechende Verfahren gingen vor Gericht fast immer zugunsten der Verbraucher aus.

Am besten aber sei es natürlich, erst gar nicht Ziel von Betrügern zu werden und in eine solche Abo-Falle zu tappen. Daher rät Gromek: „Gehen Sie sparsam mit Ihren Daten um.“ Denn häufig kämen Betrüger durch die Teilnahmen an Gewinnspiele an die nötigen Daten. Und wer einen solchen Anruf bekommt, sollte im Zweifel sofort auflegen.