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Bewertungen im Netz – was sollte man beachten?

Stand: 09.01.2024, 06:00 Uhr

Negative Bewertungen im Netz können für Unternehmen, Ärzte oder Hotels zum Problem werden. Das gilt auch für diejenigen, die schlechte Bewertung abgeben. Wie genau die Rechtslage aussieht, weiß Rechtsanwältin Nicole Mutschke.

Welche Folgen schlechte Bewertungen für die Verfasser haben können

Negative Online-Bewertung

Bei einer schlechten Bewertung müssen sie evtl. nochmals Stellung beziehen.

Immer öfter kommt es vor, dass Verfasser von schlechten Bewertungen ein Schreiben vom Anwalt bekommen“, sagt Nicole Mutschke. Darin werden sie aufgefordert, zu der entsprechenden Bewertung Stellung zu beziehen und mitunter auch mit Schadenersatz gedroht. „Das Schreiben sieht aus wie eine Abmahnung“, sagt Mutschke. Das sei es aber in aller Regel nicht. Denn diese Schreiben kämen von den Plattformen, auf denen die Bewertung abgegeben wurde.

Das Prozedere laufe so: „Möchte ein Unternehmen gegen eine schlechte Bewertung vorgehen, ist zunächst die Plattform ihr Ansprechpartner“, sagt Mutschke. Und die wiederum leite diese Schreiben dann meist einfach an die Verbraucher weiter – mit der Bitte, dazu Stellung zu nehmen.

Wie die Rechtslage aussieht

Der Anwalt des schlecht bewerteten Unternehmens oder des Arztes gehe also zunächst gegen die Plattform vor. Das heißt allerdings nicht, dass Verbraucher am Ende nicht doch rechtliche Schwierigkeiten bekommen können.

Das Wichtigste dabei: „Die Bewertung muss auf wahren Tatsachen beruhen“, sagt Nicole Mutschke. So müsse man zunächst tatsächlich Gast in dem Hotel oder Patient des Arztes gewesen sein oder die Dienstleistung in Anspruch genommen haben.

Außerdem: Die Bewertung müsse der Wahrheit entsprechen. Und die Art der Formulierung muss im rechtlichen Rahmen bleiben – darf also etwa nicht beleidigend sein oder Schimpfwörter beinhalten.

In diesem Fall habe man nichts zu befürchten. „Wenn man dann nicht zu dem Schreiben Stellung nimmt, wird die Bewertung meistens einfach gelöscht.“ Wer allerdings eine Bewertung mit falschen Tatsachen abgegeben habe oder womöglich gar nicht selbst diese Erfahrung gemacht habe, der sollte diese schnellstmöglich löschen. Denn in diesem Fall könne es in der Tat Probleme geben – bis hin zu Schadenersatzforderungen.

Bewertungen im Netz

Hier und heute 09.01.2024 07:41 Min. Verfügbar bis 09.01.2026 WDR

Was grundsätzlich bei Bewertungen im Netz gilt

Für Unternehmen seien die falschen negativen Bewertungen ein großes Problem. Denn sie löschen zu lassen, sei mitunter ein langwieriger und aufwendiger Prozess. Nur wenn sie den Verfasser der Bewertung selbst herausfinden können, haben sie bessere Karten. Das aber sei nur selten der Fall.

Vier von fünf möglichen Sternen

Durch KI-Tools können positive Bewertungen verfälscht werden.

Ein Problem für Verbraucher wiederum seien die vielen falschen positiven Bewertungen, sagt Mutschke. So sei es inzwischen leicht, über KI-Tools große Mengen an guten Bewertungen zu generieren. Es gebe etwa kleine Hotels mit mehr als 100 000 – fast ausschließlich guten – Bewertungen, sagt Mutschke. „Da muss man dann schon Zweifel haben.“

Daher lautet ihr Rat: „Man sollte sich grundsätzlich nicht allein auf die Bewertungen im Netz verlassen.“ Denn diese seien in den vergangenen Jahren immer weniger aussagekräftig geworden. Bevor man sich aufgrund der Bewertungen für oder gegen ein Hotel oder einen Arzt entscheide, solle man sich „Zeit nehmen“, sich die Bewertungen genau ansehen, sie möglichst auf mehreren Plattformen vergleichen – und sich im Idealfall eine eigene Meinung bilden.