Was genau ist eine Flexirente?
Stand: 18.04.2023, 06:00 Uhr
Wer neben der Rente weiter arbeiten möchte, kann das seit diesem Jahr ohne Abschläge, tun. Die sogenannte Zuverdienst-Grenze ist komplett weggefallen. Was das für Rentner:innen bedeutet, erklärt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung.
Waren vor rund zehn Jahren noch sieben Prozent der Menschen zwischen 65 und 75 Jahren erwerbstätig, waren es laut Statistischem Bundesamt 2021 bereits knapp 13 Prozent. Und diese Zahl könnte künftig weiter steigen. Denn die Bedingungen für erwerbstätige Rentner:innen haben sich, dank Flexirente, enorm verbessert.
Nachdem die Zuverdienst-Grenze in den vergangenen Jahren immer weiter angehoben wurde, ist sie jetzt komplett weggefallen. Rentner:innen können seitdem unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihnen etwas von ihrer Rente abgezogen wird.
Verschiedene Varianten der Flexirente
Mit der Flexirente können Menschen auch noch über das Rentenalter hinaus Geld verdienen.
Bei der Flexirente gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wer zum Beispiel 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann bereits mit 63 Rente beziehen – und trotzdem weiter arbeiten. Zwar muss man dann Abschläge auf die Rente in Kauf nehmen von 0,3 Prozent pro Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze von derzeit 66 Jahren. Dafür bekommt man in dieser Zeit bereits Rente und zusätzlich sein volles Gehalt.
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann ebenfalls weiterarbeiten und unbegrenzt hinzuverdienen. Weiterer Vorteil dabei: Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge fallen dann weg, wodurch sich zudem das Netto-Einkommen erhöht.
Aber auch hier haben Sie die Wahl: „Sie können in Abstimmung mit dem Arbeitgeber auch dann weiter Rentenversicherungsbeiträge zahlen“, erklärt Katja Braubach. Das hat den Vorteil, dass sich dadurch auch die Rente weiter erhöht. „Immer zum 1. Juli werden die Beiträge aus dem Vorjahr in die Rente einberechnet. Sie erhalten dann automatisch einen neuen Bescheid mit einer höheren Rente.“
Und schließlich gibt es die Möglichkeit, auch über die Regelaltersgrenze hinaus noch zu arbeiten – und keine Rente zu beziehen. Für jeden Monat gibt es dann einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Wer etwa so die Rente um ein Jahr hinausschiebt, bekommt dafür einen Zuschlag von sechs Prozent.
Darauf sollten pflegende Rentner achten
Wer jemanden im Privathaushalt pflegt, für den zahlt die Pflegekasse unter Umständen weiter Rentenversicherungsbeiträge – wodurch sich die Rente der Betroffenen weiter erhöht.
„Voraussetzung dafür ist, dass man ab dem regulären Rentenalter nicht seine volle Rente bekommt“, erklärt Braubach. Allerdings würde es bereits reichen, auf 0,01 Prozent zu verzichten. Das Einzige, was man machen müsse: „Einen Zweizeiler an die Rentenversicherung schreiben und die anschließende Bestätigung der Pflegekasse vorlegen.“
Doch Vorsicht: Wer zusätzlich eine Betriebsrente bekommt, sollte sich bei dieser unbedingt vorher informieren. Denn unter Umständen kann der Verzicht auf einen Teil der gesetzlichen Rente negative Folgen für die Betriebsrente haben.