Welche Voraussetzungen Versicherte erfüllen müssen
Früher in Rente gehen und die damit verbundenen Abschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen – diese Möglichkeit würden immer mehr Menschen in Anspruch nehmen, bestätigt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Um überhaupt eine solche Ausgleichszahlung leisten zu können, müssen allerdings zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Versicherte müssen mindestens 50 Jahre alt sein. Und: Sie müssen bereits vor ihrer Regelaltersgrenze auf 35 Versicherungsjahre kommen. Zu diesen 35 Jahren zählen allerdings auch Studien- und Ausbildungszeiten.
Wann genau das eigene Renteneintrittalter ist, hängt vom Geburtsjahr ab.
Wann genau das eigene reguläre Renteneintrittsalter ist, hängt vom Geburtsjahr ab. Denn seit 2012 wird das schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für Versicherte mit Geburtsjahr 1959 liegt das reguläre Rentenalter in 2024 bei 66 Jahren und 2 Monaten. Für alle, die 1964 oder später geboren wurden liegt es bereits bei 67 Jahren. Die Deutsche Rentenversicherung bietet auf ihrer Homepage die Möglichkeit, den individuellen Rentenbeginn auszurechnen:
Wann freiwillige Rentenzahlungen Sinn machen
Wie hoch die Abschläge sind, hängt davon ab, wie lange man vor seinem regulären Rentenalter in den Ruhestand gehen möchte. Pro Monat sind das 0,3 Prozent – und damit pro Jahr 3,6 Prozent, die man dann weniger an monatlicher Rente erhält.
Beispielrechnung für eine freiwillge Einzahlung in die Rentenkasse.
Ein Beispiel: Wer momentan bei einer monatlichen Brutto-Rente von 800 Euro ein Jahr vor der regulären Altersgrenze in den Ruhestand gehen möchte, bekäme 28,80 Euro weniger pro Monat. Ausgleichen kann er das derzeit mit einer Zahlung von 6700 Euro.
Dieses und weitere Beispiele zeigen: Eine solche Ausgleichszahlung rechnet sich in der Regel erst nach etwa 20 Jahren. Geht jemand also mit 66 Jahren anstatt mit 67 in Rente, würde er erst ab dem Alter von 86 Jahren mehr Geld zurückbekommen als er eingezahlt hat.
Ob sich eine freiwillige Sonderzahlung lohnt, muss individuell entschieden werden.
Ob sich eine solche freiwilligen Sonderzahlungen lohnen oder nicht, sei daher eine sehr individuelle Entscheidung, sagt Gundula Sennewald. „Wenn ich zum Beispiel nur den Fokus auf das Finanzielle lege und ich das Geld anderweitig gebrauchen kann, oder ich vielleicht sogar eine Diagnose habe, dass ich womöglich gar keine 20 Jahre mehr vor mir habe, dann ist es für mich eher nicht sinnvoll.“
Für jemanden, der körperlich fit sei, Wert auf Sicherheit lege und womöglich noch mit einer Abfindung früher aus dem Berufsleben ausscheide, hingegen unter Umständen schon. Schließlich bekommt man die ungekürzte, höhere Rente ja dann ein Leben lang. Außerdem kann man die Sonderzahlung in Teilbeträgen begleichen, auch über mehrere Jahre – was wiederum steuerliche Vorteile haben kann.
Was Versicherte beachten sollten
Wer mögliche Rentenabschläge ausgleichen möchte, muss einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Diese bietet zudem die Möglichkeit, sich dazu im Vorfeld noch einmal individuell beraten zu lassen. Kontaktadressen von Beratungsmöglichkeiten in der Nähe gibt es unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 4800 oder hier:
Wichtig zu bedenken ist außerdem: Wer einen solchen Antrag gestellt hat, muss nicht zwangsläufig am Ende auch tatsächlich früher in den Ruhestand gehen. Versicherte haben trotz geleisteter Sonderzahlungen weiterhin die Möglichkeit, bis zum regulären Rentenalter zu arbeiten – wodurch sich dann natürlich ihre monatliche Rente erhöht. Eine Erstattung der Ausgleichszahlungen ist dann allerdings nicht möglich.
Und schließlich gebe es neben den Ausgleichszahlungen weitere Sonderzahlungsmöglichkeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, sagt Sennewald. „Zum Beispiel die Nachzahlung von Beiträgen für Ausbildungszeiten oder auch die ganz normale Zahlung von freiwilligen Beiträgen, um Lücken im Versicherungsleben zu vermeiden."
Freiwillige Rentenzahlung
Hier und heute. 24.04.2024. 07:02 Min.. Verfügbar bis 24.04.2026. WDR.