- Sendehinweis: Hier und heute | 12. September 2024, 16.30 - 18.00 Uhr | WDR
Rund 5,5 Millionen Menschen sind derzeit in Deutschland pflegebedürftig, Tendenz steigend. Vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause betreut.
Überhaupt einen ambulanten Pflegedienst oder eine Pflegeeinrichtung zu finden, sei daher nicht so einfach, bestätigt Verena Querling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Doch auch die Dienste stehen unter Druck aufgrund von Fachkräftemangel, Inflation und gestiegener Kosten.
Das sollten Pflegedienst-Kunden nicht akzeptieren
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09:03 Min.. Verfügbar bis 12.09.2026.
So kommt es mitunter vor, dass Pflegedienste von ihren Kunden über die ursprünglich vereinbarten Vertrag hinaus zusätzliche Kosten verlangen. Grundsätzlich spreche da auch nichts gegen, sagt Verena Querling. So könne man schließlich unterschiedliche Zusatzleistungen hinzubuchen – wie etwa einen Einkaufsdienst. Und diese müssen Kunden natürlich auch bezahlen.
Aber: „Wenn einem zum Beispiel an der Türschwelle gesagt wird, dass man künftig 40 Euro mehr im Monat für irgendwelche Leistungen zahlen muss, dann ist das nicht in Ordnung.“ Denn: „Das ist eine Vertragsänderung“, sagt Verena Querling. Und der Kunde muss Zeit haben, darüber nachzudenken. Und vor allem, meint Querling: „Ich muss die Möglichkeit haben, 'Nein' zu sagen.“ Schließlich habe man sich in dem Ursprungsvertrag auf alle Leistungen und Kosten geeinigt – und habe nun das Recht, auch darauf zu bestehen.
Kosten für reine Pflegeleistung
Vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt.
„Davon zu unterscheiden sind allerdings die Kosten für die reinen Pflegeleistungen", sagt Querling. „Wenn sich hier die Preise erhöhen, muss diese Entgelterhöhung vorher bei den Kunden angekündigt werden." Und das möglichst vier Wochen vorher. „Ein Teil dieser Leistungen wird dann zwar von der Pflegekasse übernommen, aber der Eigenanteil steigt dann weiter an."
Wie Kunden richtig reagieren
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Der große Bedarf an ambulanter Pflege könne allerdings dazu führen, dass einem der Pflegedienst kündigt, wenn man solche nachträglichen Preiserhöhungen nicht akzeptiert. Und das sei im Grunde auch innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist zulässig. Verena Querling rät daher, in einem solchen Fall das Gespräch mit dem Anbieter zu suchen. Unter Umständen ließe sich so ein Kompromiss bezüglich der zugebuchten Leistungen finden. Ganz klar aber sei: „Einfach zustimmen sollte man solchen Zusatz-Pauschalen oder Preiserhöhungen nicht.“ Allerdings seien die Entgelterhöhungen für die Pflegeleistungen zwischen dem Pflegedienst, der Pflegekasse und dem Sozialamt ausgehandelt, sagt Querling. „Man kann daher davon ausgehen, dass diese Entgelterhöhungen notwendig sind." Natürlich können sich Kunden in diesem Fall auch einen neuen Pflegedienst suchen – insbesondere, wenn sie ohnehin unzufrieden waren. Insbesondere vor der Unterzeichnung eines neuen Vertrags mit einem Pflegedienst sollte man ganz genau darauf achten, was dort vereinbart wird: Welche Kosten wofür anfallen – und für welche Leistungen man gegebenenfalls zuzahlen muss.