"Das Ärgste, was der Hitler uns angetan hat … ist doch dies gewesen, dass er uns in die Scham gezwungen hat, mit ihm und seinen Gesellen den Namen Deutsche zu trage." Theodor Heuss, 1884 im württembergischen Brackenheim geboren, weiß, wovon er spricht. Als Abgeordneter der Deutschen Staatspartei stimmt er 1933 dem Ermächtigungsgesetz zu, das der Nazi-Diktatur den Weg frei macht - gegen seine Überzeugung, dem Zwang der Fraktionsdisziplin gehorchend.
Nur vier Monate später wird Heuss sein Parlamentsmandat entzogen. Er erhält Publikationsverbot und verliert sein Lehramt an der Deutschen Hochschule für Politik.
Nach der politischen Reaktivierung durch die US-Militärregierung 1945 – er wird als Kultusminister von Württemberg-Baden eingesetzt – engagiert sich Heuss für die liberale Bewegung in Deutschland. Im Dezember 1948 wählt ihn der Gründungsparteitag der FDP zum Vorsitzenden. Als Mitglied des Parlamentarischen Rates gehört Heuss zu den Vätern des Grundgesetzes.
Mit dem ersten souveränen Akt des neuen Staates, den er mit begründet hat, wird Theodor Heuss am 12. September 1949 zum Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt.