Die Plattform habe die Grenze zur Sensationsberichterstattung überschritten, indem es ein Video über die Todesfahrt veröffentlicht hatte. Außerdem sei die Echtheit des Videos zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht sichergestellt gewesen, was ebenfalls gegen den Pressekodex verstoße. Eine Rüge gab es auch für die "taz", die Polizisten als von der Gesellschaft beauftragte Mörder in Uniform bezeichnet hatte.
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