Das Oberlandesgericht Köln wies eine Berufung des Boulevardblatts gegen ein Urteil des Landgerichts Köln zurück. Die Zeitung darf nicht weiter behaupten, Woelki habe 2017 einen Priester befördert, obwohl er belastende Dokumente gekannt habe, in denen es um sexualisierte Gewalt gehe.
Wie das OLG nun bestätigte, wurde Woelki durch die strittigen Passagen in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Aussagen des Kardinals führten aber bereits zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Meineid, die derzeit noch laufen.
Die Kulturnachrichten hören Sie in den Sendungen Mosaik, Kultur am Mittag und Resonanzen auf WDR 3 sowie Scala auf WDR 5.