Das ändert sich ab 1. August

Stand: 01.08.2024, 18:10 Uhr

Schülerinnen und Schüler bekommen ab dem 1. August mehr Bafög. Außerdem gibt es nach der Schule vom Bund eine Ausbildungsgarantie. Nicht ganz so freuen werden sich diejenigen, deren Photovoltaikanlage jetzt in Betrieb geht, denn sie bekommen weniger Geld für eingespeisten Strom.

Mehr Bafög für Schülerinnen und Schüler

Mit dem 1. August beginnt das neue Schuljahr. Für bedürftige Schülerinnen und Schüler bedeutet das mehr Bafög. Wenn sie zum Beispiel eine berufliche oder weiterführende Schule besuchen und ein Abschluss in der Nähe des Elternhauses nicht möglich ist, steigt der Grundbedarf beim Bafög um fünf Prozent. Außerdem erhöhen sich die Freibeträge für das Einkommen der Eltern um 5,25 Prozent. Die Wohnkostenpauschale steigt von 360 auf 380 Euro.

Bafög-Empfängerinnen und -Empfänger bekommen mehr Geld COSMO Daily Good News 01.08.2024 01:54 Min. Verfügbar bis 01.08.2025 COSMO

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Garantie des Bundes auf Ausbildung

Wer nach der Schule trotz zahlreicher Bewerbungen keine Ausbildung findet, soll jetzt von der Ausbildungsgarantie des Bundes profitieren. Arbeitsagenturen und Jobcenter sollen bei der Vermittlung helfen. Wenn gar nichts klappt, sollen auch außerbetriebliche Ausbildungen möglich werden. Das gilt vor allen für Regionen, in denen es zu wenig Ausbildungsplätze gibt.

Weniger Geld für eingespeisten Solarstrom

Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat und dem Strom nicht komplett selbst verbraucht, bekommt für die Einspeisung ins öffentliche Netz Geld. Bei Anlagen, die ab dem 1. August in Betrieb gehen, sinkt allerdings diese Vergütung um 1 Prozent. Bei einer Solaranlage bis 10 Kilowatt gab es zum Beispiel bisher noch 8,11 Cent pro Kilowattstunde. Jetzt sind es nur noch 8,03 Cent.

Wer aber in der nächsten Zeit noch eine Anlage in Betrieb nehmen will, sollte nicht zu lange warten. Denn in einem halben Jahr wird die Einspeisevergütung ein weiteres Mal um 1 Prozent gekürzt. Sobald die Solaranlage in Betrieb ist, gilt die jeweilige Vergütung für 20 Jahre.

Änderung des Geschlechtseintrags jetzt einfacher

Das neue Selbstbestimmungsgesetz soll es intergeschlechtlichen, transgeschlechtlichen und nicht-binären Menschen leichter machen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen zu ändern. Dazu müssen sie nur noch eine einfache Erklärung beim Standesamt einreichen. Drei Monate vorher ist eine entsprechende Anmeldung beim Standesamt notwendig, die ab dem 1. August möglich ist.

Klare Grenzwerte bei Cannabis am Steuer

Cannabiskonsum und anschließend Auto fahren – das kann teuer werden. Wenn der Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum überschritten wird, drohen schon Ersttätern 500 Euro Bußgeld und ein Fahrverbot von einem Monat. Sobald der Bundespräsident das entsprechende Gesetz unterschrieben hat und es veröffentlicht wurde, gelten die neuen Regeln – voraussichtlich in den kommenden Tagen. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren ist THC am Steuer generell verboten.

Unsere Quellen:

  • Agenturen (dpa, AFP)
  • NRW-Schulministerium
  • Bundesverkehrsministerium